Albert Cramers Anwalt erwirkt Versäumnisurteil
23.04.2009 | 13:58 Uhr 2009-04-23T13:58:00+0200Ein Wiedersehen von Brauereichef Albert Cramer und seiner Ex-Wirtschafterin Gabi Wagener vor Gericht gab es am Mittwoch nicht. Dennoch gab es Urteil, mit dem der Rechtsstreit jedoch nicht endgültig aus der Welt ist.
Zu der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamm waren beide nicht erschienen, wohl aber der Leiter der Rechtsabteilung der Warsteiner Brauerei, Achim Deisenroth. Auf seinen Antrag hin fällte der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Wessel ein Versäumnisurteil, das dann ausgesprochen wird, wenn eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist. Albert Cramer gestern gegenüber der WP: „Das Gericht hat sowohl den Einspruch gegen die fristlose Kündigung als auch die Forderung auf Schmerzensgeld von 1500 Euro abgeschmettert. Damit habe ich in allen Punkten obsiegt.”
Allerdings machte der Anwalt der Klägerin deutlich, dass er das Gericht schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass Gabi Wagener wegen einer Erkrankung nicht an der Verhandlung teilnehmen kann. „Ich verstehe nicht, warum der Richter darauf keine Rücksicht genommen hat”, so Hans Reinhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Unglücklich sei auch, dass im Gericht die Zuständigkeiten gewechselt hätten und der neue Richter „die Brisanz des Falls nicht erkannt” habe. Er und seine Mandantin werden von der Möglichkeit des Einspruchs Gebrauch machen.
Dass Albert Cramer nicht in Hamm erschienen ist, ist Reinhardt unverständlich: „Erst baut er den Druck auf, aber dann ist ihm die Sache wohl nicht so wichtig.” Cramer sieht das anders: „Ich lasse mich nicht tyrannisieren.”