Kriminalität
Übergriffe auf Verdächtigen im Fall Kassandra?
18.11.2009 | 10:43 Uhr 2009-11-18T10:43:00+0100
Velbert/Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal will im Dezember Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erheben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat indes die Haftbeschwerde abgelehnt. Die Anwältin des 14-Jährigen berichtet von Übergriffen in der Wuppertaler Haftanstalt: "Ihm geht es nicht gut".
Im Fall der schwer misshandelten neunjährigen Kassandra aus Velbert, will die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Dezember Anklage gegen den 14-jährigen Tatverdächtigen erheben - das geht aus einer Meldung von ddp hervor. Noch stünden die Ergebnisse einiger Untersuchungen aus, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage. Die Ermittler werfen dem Tatverdächtigen versuchten Mord vor. Der Jugendliche bestreitet nach wie vor die Tat.
Das Mädchen konnte vor rund 14 Tagen das Krankenhaus verlassen. Der Justizsprecher bezeichnete ihren Gesundheitszustand als relativ gut. Allerdings sei noch völlig offen, ob sie sich jemals an die Tat erinnern könne.
Hafbeschwerde auch in der dritten Instanz abgelehnt
Indes hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Haftbeschwerde von Astrid Denecke, Anwältin des 14-jährigen Tatverdächtigen, im Fall Kassandra auch in der dritten Instanz abgelehnt. Das bestätigte Denecke Dienstagabend der WAZ. Ihr Mandant wird beschuldigt, am 14. September die neunjährige Kassandra in Neviges erst lebensgefährlich verletzt und dann in einen Gulli geworfen zu haben. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die Anwältin Astrid Denecke wirft dem Gericht massive Verfahrensfehler vor. Sie habe wichtige Akten nicht zu sehen bekommen. Das Gericht habe sich nicht an den Grundsatz für beschleunigte Verfahren gehalten. „Die Beschwerde ist am 26. Oktober beim Landgericht in Wuppertal eingegangen.” Erst jetzt sei eine Entscheidung gefallen. „Das ist skandalös.”
Übergriffe im Gefängnis
Laut Aussage der Anwältin sei der Junge, der nach Informationen der WAZ in der Wuppertaler Haftanstalt Simonshöfchen inhaftiert ist, mittlerweile nicht mehr getrennt von anderen Gefangenen untergebracht. „Es hat Übergriffe gegeben”, sagt Denecke. „Ihm geht es nicht gut.” Der Junge vermisse die Schule und seine Freunde. Denecke reichen grundsätzlich die Beweise für die Inhaftierung nicht aus. Sie sieht den Jungen durch fremde Fingerabdrücke, die auf einer Regenjacke gefunden wurden, entlastet. Sie prüfe jetzt eine Verfassungsbeschwerde.
15:30
So einen Deckel kann ein sportlicher Junge im Alter von 10 bereits heben, wann hört endlich dieses unsachliche Geschwätz auf.
Trotzdem es gibt echte und begründete Zeifel an den bisherigen Ermittlungen.
Siehe hier ab Eintrag 3
http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2009/11/18/news-141311429/detail.html
12:52
kann mir mal bitte jemand sagen, wie ein 14 Jähriger so einen Deckel heben kann und dabei noch das Kind seelenruhig daneben legen??????
Für mich ganz klar, ein Unschuldiger, aber dass kommt natürlich nicht gut für den Ruf der Jusitz, deswegen machen Sie sowas, ich kann es verstehen :-)
Es gibt heute die besten Psychologen, die das Kind manipulieren können und sie schaffen es bei einem Förderschüler nicht, warum nicht???
Ja weil er unschuldig ist!!!!
Was solls, eine Justizpanne mehr oder weniger,.....
Aber irgendwie bekommen die nie eine Strafe!
22:42
So ein Richter gehört vom Dienst suspendiert, der ein 14 jähriges Kind unter schweren Knackis in Untersuchungshaft steckt.Gerade wo diese Typen in Simonshöfchen einsitzen.Hoffentlich ist der Junge unschuldig.Dann soll der Richter mit seinen moanatlichen Bezügen sein Leben lang dafür.büssen.Aber der kommt in dem Falle mit dem blauen Auge davon.Und wer bezahlt die Rechnung:der Steuerzahler.
09:50
Mir läuft es kalt den Rücken rauf und runter. Natürlich, wenn auch nur im Geringsten die Täterschaft belegt sein sollte, und das eindeutig, dann muss in vollem Umfang unseres Rechtssystems straftechnisch und therapietechnisch gehandelt werden, ganz ohne Frage.
Aber, und das bitte ich jetzt mal zu überdenken, hier ist die Rede von einem 14-jährigem Jungen, ein Kind, auch im Sinne des Gesetzes!
Man sollte mal damit aufhören, von Täter, Mörder, Peiniger, Kinderschänder oder vergleichbaren, vorverurteienden Bezeichnungen zu reden.
Dieses Kind hat das Recht auf eine faire Beurteilung, und das nicht nur im strafrechtlichen Sinne, auch von der Gesellschaft und den Medien.
Ist die Schuld nachgewiesen, MUSS alles passieren, damit dieser Junge NIE WIEDER vergleichbaren, ireperabelen Schaden an einem Kind anrichten kann, ist er aber unschuldig, welchen Schaden hat man ihm dann zu gefügt, und wer wäre dann der Täter in seinem Fall?
Unser Rechtsstaat, die Bundesrepublik Deutschland, verfügt nur über das Mittel, ein Kind einzusperren und zu inhaftieren? Ein Kind?????
Darüber hinaus, wird es in dieser Form und durch dieses Handeln dem Opfer, der kleinen Kassandra wirklich gerecht, aufgrund von Indizien und Mutmaßungen ein mediales Spektakel zu züchten?
Aufgrund von Verdachtsmomenten sperren wir also jetzt Kinder ein???
Deutschland, ich bin stolz auf dich!
00:17
Frau Anwalt sagt: „Ihm geht es nicht gut.” Der Junge vermisse die Schule und seine Freunde.
Damit er sich weitere Opfer suchen kann, Frau Anwältin? Mir kommen die Tränen.
19:45
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19:43
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18:42
@ juhela
Tatsächlich gibt es außer Verdunklungsgefahr und Fluchtgefahr auch noch den subsidiären Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Darüber hinaus muß eine Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Richter nach Eröterung der vorliegenden Beweislage ausgestellt werden. In der Regel sind die Richter ausgesprochen zurückhaltend damit. Wird also schon hinreichender Tatverdacht vorliegen. Von daher hält sich mein Mitleid mit dem Jungen in Grenzen. Klar ist es schlimm, mit anderen Kriminellen eingesperrt zu sein, er hat aber schließlich auch keinen Urlaub auf dem Ponyhof gebucht, sondern eine erhebliche Straftat begangen, unter der ein anderer Mensch schlimm gelitten hat.
18:22
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Wieder einmal viel unerträgliche Vorverurteilung hier in den Kommentaren.
Ich kenne folgenden, viele Jahre zurückliegenden Fall:
Ein junger Mann im hessischen Raum wurde in einem Indizienprozess zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt weil er eine Frau vergewaltigt und ihr anschließend beide Hände abgehackt haben soll. Die Tat hat er stets bestritten.
In der Haft durchlebte dieser Mann ein Martyrium. Täglich feindeten ihn Mitgefangene und Vollzugsbeamte an, machten bei der Essensausgabe schlimme Bemerkungen und man wurde auch tätlich gegen ihn.
Später stellte sich die Unschuld des jungen Mannes heraus...
Volkes Stimme in solchen Fällen ist oft interessant ungerecht. Zu einem Mörder habe ich hierzu für den Hessischen Rundfunk folgendes Stück verfasst:
http://www.youtube.com/watch?v=MobGxa7DDgc
http://www.youtube.com/watch?v=inYuioHzDw0&feature=related
18:19
U-Haft gibt es doch eigentlich nur bei Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Rechte Schläger laufen bei uns auch frei herum, bis zur Gerichtsverhandlung. Wieso sitzt ein 14jähriger Junge jetzt schon solange in U-Haft?
Wenn er der Täter war, gehört er bestraft. Doch bisher ist kein Schuldspruch ergangen.