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Körperverletzung

Trinkgelage in Velbert endet mit Messerstecherei

02.02.2012 | 12:51 Uhr
Trinkgelage  in Velbert endet mit Messerstecherei

Velbert.   Bei einem Trinkgelage ist es am Mittwochabend gegen 18.20 Uhr in einer Wohnung an der Lisztstraße zu einem Streit zwischen zwei 32- und 50-jährigen Männern aus Velbert gekommen. Die handfeste Auseinandersetzung eskalierte in körperlicher Gewalt, der 32-Jährige stach auf seinen Kontrahenten ein und verletzte ihn schwer.

Am Mittwochabend ist es gegen 18.20 Uhr bei einem Trinkgelage mehrerer Personen in einer Wohnung an der Lisztstraße zu einem Streit zwischen zwei 32- und 50-jährigen Männern aus Velbert gekommen. Die handfeste Auseinandersetzung eskalierte mit körperlicher Gewalt.

Im Verlauf des Gerangels stach der 32-jährige Velberter mit einem Messer zu und verletzte seinen 18 Jahre älteren Kontrahenten dabei so schwer im Körperbereich, dass dieser nach erster ärztlicher Behandlung zur intensivmedizinischen Betreuung im Klinikum Niederberg verbleiben musste. Akute Lebensgefahr besteht jedoch nach Auskunft der behandelnden Ärzte zur Zeit nicht.

Der Beschuldigte, der vom Tatort geflüchtet war, konnte von der Velberter Polizei im Rahmen ihrer Fahndungsmaßnahmen rund zwei Stunden nach der Tat an der Posener Straße ermittelt und festgenommen werden.

Strafverfahren

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Wuppertal wurde gegen den stark alkoholisierten Festgenommenen ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Da sowohl Beschuldigter, als auch Opfer und Tatzeuge erheblich unter Alkoholeinfluss standen, wurden zur Beweissicherung bei allen Beteiligten Blutproben angeordnet und durchgeführt.

Maßnahmen zur Spurensicherung in der Tatortwohnung, die einem 43-jährigen Zeugen gehört, wurden durchgeführt, ein Pizzamesser als Tatwaffe sowie weitere Beweismittel sichergestellt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen im eingeleiteten Strafverfahren, angesiedelt beim zuständigen Kommissariat 11 der Kreispolizeibehörde in Mettmann, dauern an. Die erforderlichen Vernehmungen aller Tatbeteiligten sind jedoch erst nach deren vollständiger Ausnüchterung möglich.

Redaktion Velbert

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