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Silvestermüll muss weg

02.01.2009 | 19:18 Uhr

Verantwortlich fürs Reinigen von Gehwegen und Straßen sind die, die das Feuerwerk gezündet haben.Wenn sich die Verursacher drücken, müssen Anwohner und Technische Betriebe die Besen schwingen

Feuerwerksreste auf Straßen können zu eine rutschigen Schicht werden. Foto: WAZ, U.M./HM

NACH DEM JAHRESWECHSELDie Silvesternacht hat Spuren hinterlassen. Überreste von Feuerwerksknallern, Streichhölzer und leere Sektflaschen liegen auf Gehwegen und Fahrbahnen. Dort können sie für Fußgänger und Autofahrer gefährlich werden. Verantwortlich für das Wegräumen des Mülls sind die, die ihn haben liegen lassen. Aber auch die Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen unter Umständen den Besen schwingen.

"In der Pflicht ist derjenige, der das Feuerwerk angezündet hat. Man kann nicht irgendwas in der Gegend herumwerfen und es dann einfach liegen lassen", betont Gerold Schmelter von den Technischen Betrieben Velbert (TBV). "Es ist bedauerlich, aber es hat sich irgendwie so eingebürgert, dass die Überreste liegen bleiben." Wenn der Verursacher des Mülls diesen nicht wegräumt, dann ist der zuständig, dem das Grundstück zugewiesen worden ist, auf dem der Unrat liegt.

Wer für welchen Bereich zuständig ist, ist in der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung festgelegt. Die Reinigungspflicht für den Gehweg hängt beispielsweise damit zusammen, ob der Weg dem Anschlussnehmer übertragen worden ist oder nicht. "In der Regel müssen die Anlieger den Gehweg vor ihrer Häuserfront reinigen", sagt Schmelter. "Ausnahmen in die eine oder andere Richtung sind möglich. Es gibt zum Beispiel auch Straßen, die den Anschlussnehmern zugeordnet worden sind. Da fahren wir von den TBV gar nicht hinein."

Während Gehwege häufig den Eigentümern anliegender Grundstücke zugeordnet sind, sind es die Fahrbahnen in der Regel nicht. Dort muss zwar auch der Verursacher des Silvestermülls diesen entsorgen.

"Aber wenn der es nicht übernimmt, führen in der Regel wir die Straßenreinigung durch", sagt Schmelter und betont: "Wir können nicht überall loslegen. Aber wir sind auch nicht dafür da, überall aktiv zu sein und zu reinigen, wo Bürger ein fantastisches Feuerwerk gezündet und die Reste dann nicht weggeräumt haben."

Für die Beseitigung von Feuerwerksresten, Anzündematerialien und Flaschen gebe es "zwar keine speziellen Fristen. Aber eigentlich gebietet einem der normale Menschenverstand, dass man spätestens am 2. Januar hergeht und die Reste wegfegt", sagt Schmelter. Die meisten Velberter hätten schon gleich am Neujahrstag gefegt.

Für die Kehrmaschinen der TBV ist es bei Temperaturen unterhalb von plus zwei Grad Celsius zu kalt. Sie besprühen das Kehrgut mit Wasser, um Staub abzuscheiden. "Wir können sie bei den Temperaturen nicht mehr einsetzen, weil das Wasser zu Eis gefriert", erklärt Schmelter. Für die Verursacher des Silvestermülls allerdings sind die niedrigen Temperaturen kein Grund, nicht fegen zu müssen.

Von Astrid Stolberg

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