Salz ist streng verboten
21.01.2013 | 16:11 Uhr 2013-01-21T16:11:00+0100
Velbert. Wenn es geschneit hat, müssen die Gehwege von Eis und Schnee befreit werden. Doch wer ist zuständig? Und ab wann muss geschippt werden? Ein Überblick
Morgens, kurz nach sechs. Es hat geschneit und direkt unter dem Schlafzimmerfenster ertönt das typische Kratzen von Schneeschaufel auf Bürgersteigplatte. Der Nachbar ist schon wach und befreit den Gehweg vom Schnee. An Schlaf ist da nicht mehr zu denken. Schade, denn der eifrige Schneeschipper hätte sich ruhig noch etwas Zeit lassen können, sagt Michael Gawlik, als Disponent der Technischen Betriebe (TBV) für den Winterdienst zuständig: „Werktags muss zwischen 7 und 20 Uhr der Schnee geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen sogar erst ab 9 Uhr.“ Und auch erst, nachdem der Schneefall aufgehört hat.
Möglichst sparsamer Salzeinsatz
Zuständig dafür sind – wenn es um die Bürgersteige geht – die jeweiligen Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Die dürfen diese Pflicht zwar an die Mieter weitergeben, geschippt werden muss trotzdem. „Auf einem Meter Breite muss der Weg frei sein“, sagt Gawlik. Und: „Natürlich soll der Schnee nicht auf die Straße geräumt werden.“ Ist also der Weg nicht breit genug, muss der Schnee dann auf das eigene Grundstück geschaufelt werden.
Doch Schneeräumen alleine ist noch nicht alles, es darf auch nicht glatt sein: „Dafür dürfen nur abstumpfende Materialien, also etwa Granulat oder Sand, eingesetzt werden“, erläutert Gawlik. Salz sei grundsätzlich verboten in Velbert, dürfe aber im äußersten Notfall oder in speziellen Bereichen genutzt werden, ergänzt Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach: „Nach Eisregen, an Treppen oder starken Steigungen darf man auch mal Salz streuen.“ Aber bitte sparsam. So halten es auch die TBV auf den Straßen: „Wir streuen so wenig wie möglich. Nur an Kreuzungen kommt mehr Salz auf die Straße.“
Obwohl man es nicht streuen soll, greifen die Bürger in Baumärkten immer noch gerne zum Salz. Ausreichende Vorräte sorgen dafür, dass es selbst bei Panikkäufen nicht gleich zu leeren Paletten kommen wird. „Da muss man keine Angst haben, es ist nicht so wie vor zwei Jahren, als die Leute sogar Speisesalz gestreut haben“, sagt Dieter Uffermann vom Baustoffzentrum Guth. Nach dieser Erfahrung haben sich die Bürger offenbar im vergangenen Winter mit Hamsterkäufen so gut eingedeckt, dass das Kaufverhalten bei dieser Kältewelle eher als durchschnittlich zu bezeichnen ist. Mal abgesehen davon, dass man es nicht streuen darf, weist Uffermann auch auf die eingeschränkte Effektivität von Salz hin. „Bei diesen Minustemperaturen ist es einfach wirkungslos“, sagt der Fachmann. Als Alternative empfiehlt er ein spezielles Enteisungsgranulat, das auch auf Flughäfen zum Einsatz kommt. Mit Wasser vermischt und auf den Gehwegen verteilt, beseitigt es Eis und Schnee sogar bis minus 50 Grad.
21:15
Am vergangenen Sonntag kamen sie ab 2.45 Uhr bei dichtem Schneefall, morgens um 6 war die Landstraße schwarz. Auch auf den Velberter Autobahnen hervorragend geräumt. Das waren die Mitarbeiter der Straßenmeisterei in Tönisheide, die für viele Landes- und Bundesstraßen zuständig ist.
Seit dem vergangenen Jahr werden sogar die Radwege außerorts geräumt.
Danke!
17:25
die können viel erzählen wenn der Tag lang ist - solange die technischen Betriebe Salz streuen, streue ich auch Salz - auf meinem Bürgersteig ist immer Gefahr im Verzug...
09:09
Die Überschrift ist vollkommen fasch! Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst gibt genau Auskunft über das Verbot und die Ausnahmen. Wenn es seitens der Stadt Velbert mal was positves gibt, muss man dies nicht durch eine reiserische Überschrift wieder kaputt machen.
Hierzu ergänzen möchte ich, dass letzendlich ich vor Ort entscheide n muss, wann und ob ich Salz streue, denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Fussgänger steht weit über der Satzung der Stadt Velbert. Aber wie gesagt, ich halte diese Satzung für gut, weil sie das Problem eigentlich umsichtig löst.
Ergänzend bemerken möchte ich, dass in vielen Mietverträgen das Thema Winterdienst geregelt ist. Der Eigentümer kann zwar gelegentlich kontrollieren, MUSS sich aber im Allgemeinen auf das Pflichtbewusstsein des Mieters verlassen.
Schlimmer ist das viele Anwohner dieses Pflichtbewusstsein zum Winterdienst überhaupt nicht mehr besitzen und die Stadt dort oft (leider) nicht korrigierend eingreift.
nicht reiserische, sondern natürlich reißerische.