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Richterin hat keine Zweifel

20.09.2012 | 16:54 Uhr
Richterin hat keine Zweifel

Weil die neuen Beweisanträge aussichtslos waren, zog ein 28-Jähriger seine Berufung zurück. Die Verurteilung wegen Körperverletzung und Fahrerflucht ist somit rechtskräftig.

Einen „besonnenen Fahrer“ nannte der Vater den Angeklagten Heinz-Werner P. (Name geändert). Bis dato hatte der 28-Jährige keine Punkte in Flensburg – jetzt hat der Werkzeugmechaniker mindestens sieben, da seine Verurteilung wegen fährlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig geworden ist.

In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal hatten P. und sein Anwalt am Dienstag versucht, das Urteil des Velberter Amtsgerichts von Anfang März abzumildern. Was war geschehen? Am Abend des 15. Februars soll P. mit seinem tiefer gelegten gelben Pkw beim Linksabbiegen von der Berliner Straße in die Rheinlandstraße eine Schülerin (17) angefahren haben, die mit zwei Freundinnen auf dem Weg zum Schülerkabarett war. Aber schon bei der Verhandlung kamen neutralen Beobachtern Zweifel, ob der von den drei Zeuginnen geschilderte Unfall überhaupt stattgefunden habe.

Unfall nur ausgedacht?

Dies wollte sich nun P.s Verteidigung zu Nutzen machen. Sie versuchte in den drei Stunden Verhandlung unter anderem mit zwei neuen Beweisanträgen zu argumentieren: Die dokumentierten Prellungen, Verrenkungen und Blutergüsse könnten dem Pkw des Angeklagten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden und auch gar nicht von diesem stammen. Zudem hätte es auf der viel befahrenen Kreuzung noch weitere Zeugen für den Unfall mit Fahrerflucht geben müssen. P. vermutete auch, die Mädchen hätten sich den Vorgang ausdenken können. Er sei mit seinem Auto nämlich „40 bis 50“ Zentimeter vor dem Mädchen zum Stehen gekommen.

Doch das Wiederaufrollen des Falls half dem Angeklagten nicht. Die Richterin der 7. Strafkammer kommentierte die neuen Beweisanträge als nicht aussichtsreich und schien nach der Beratung mit den Schöffen keinen wesentlichen Zweifel an den drei relativ gleich lautenden Berichten der Mädchen und dem Urteil des Amtsgerichts zu haben. P.s Anwalt zog daraufhin die Berufung zurück, ohne dass er fragliche Unfall je eingeräumt wurde. Und so muss der gebürtige Velberter seinen Führerschein doch für 18 Monate dem Gericht übergeben. Außerdem erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 7950 Euro und trägt die Kosten des Verfahrens.

Fabian May

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