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Lästige Laster

14.04.2010 | 19:23 Uhr
Lästige Laster

Velbert. Generell ist das Fahren in der Fußgängerzone verboten. Dafür herrscht hier manchmal reger Verkehr

Von wegen verkehrsberuhigter Bereich: In der Fußgängerzone müssen Passanten immer wieder Autos ausweichen - dabei sind die bis auf Ausnahmen dort verboten. Die Polizei sieht ein Problem, die Stadt aber keinen Handlungsbedarf.

„Es ist nicht umsonst eine Fußgängerzone, damit Fußgänger da in Ruhe lang laufen können, ohne vom Fahrzeugverkehr belästigt zu werden“, betont Ulrich Laaser -- „das ist ein Problem“, sagt der Leiter der Polizeiwache. Denn nicht alle, die durch die Fußgängerzone fahren,  sind dazu berechtigt. Nicht alle halten sich an die Zeiten, in denen ausnahmsweise Lieferverkehr erlaubt ist. „Und einige fahren sogar gegen die Einbahnstraße. Das dürfen sie niemals“, betont Laaser.

Das Befahren ist laut Straßenverkehrsordnung generell verboten - aber die Stadt kann Ausnahmeregelungen erlassen. In Velbert stehen die auf Schildern am Anfang der Fußgängerzone: Lieferverkehr werktags von 18.30 Uhr bis 10.30 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr frei. „In dieser Zeit sind Be- und Entladen erlaubt. Außerdem dürfen Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis dann in der Fußgängerzone parken“, erklärt Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. Es gebe auch Privatleute, die berechtigt sind, fügt Laaser hinzu. „Die Stadt hat einigen Anwohnern eine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil sie zum Beispiel hier Garagen haben.“

Für die Kontrollen des ruhenden Verkehrs sind Polizei und Stadt zuständig, für den fließenden Verkehr nur die Polizei. „Sobald ein Auto rollt, kann das Ordnungsamt nichts machen“, sagt Laaser.

Sechs Politessen sind im Stadtgebiet unterwegs. „Die können nicht ständig in der Fußgängerzone sein“, betont Blißenbach. Wen sie dabei erwischen, unberechtigt in die Fußgängerzone zu fahren, der müsse 30 € zahlen. Die Polizisten überwachen bei ihrer Streife Autos in der Fußgängerzone. „Sie halten Fahrer an, kontrollieren sie und falls sie unberechtigt sind, erheben sie  ein Verwarnungsgeld“, sagt Laaser. Das unberechtigte Benutzen koste 20 €.

Die optimale Lösung, um unberechtigtes Befahren zu verhindern, sind für den Wachleiter versenkbare Poller. „Aber die kosten viel Geld.“ Die Stadt sieht hingegen keinen Handlungsbedarf. „Auch, wenn das subjektiv anders empfunden wird, haben die Politessen in letzter Zeit nicht mehr Verstöße festgestellt,“ so Blißenbach. Laaser erwähnt auch Radfahrer: Für sie gilt ebenso wie für die Autofahrer: „Das Beste ist natürlich, wenn die Leute einsichtig und vernünftig sind.“

Astrid Stolberg

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Kommentare
20.04.2010
13:01
Lästige Laster
von Emcy aus Birth | #3

Mich nervt es auch, wenn man in der Fußgängerzone nicht in Ruhe spazieren gehen kann, ohne auf Autos zu achten.

Was mir jedoch immer wieder einfällt zu diesem Thema:
Vor einigen Jahren lasst es mal 2-3 sein, da kam pünktlich in der Mittagspause so ein kleines rotes Auto mit 3 großen Buchstaben auf der Seite aus Richtung Alte Kirche und fuhr die Fußgängerzone rauf bis zu einem alten Haus neben dem Holzkohlegrill. Wer das wohl war???? ;-

Ach ja, nicht nur in der direkten Fußgängerzone sind Autos ein Ärgerniss. Ich laufe fast täglich durch die Stadt am Rathaus vorbei und komme dabei über das kleine Stück Poststraße Copyshop bis Fußgängerzone. Kaum einer scheint zu wissen, daß dort verkehrsberuhigter Bereich ist. Schrittgeschwindigkeit ist angesagt. Autofahrer und Fußgänger sind gleichberechtigt. Sein recht als Fußgänger dort wahrzunehmen ist ganz schön gefährlich! Gleiches gilt für das Stück Friedrichstraße vor ehem. Hertie.
Vielleicht sollten Sie da auch nochmal drauf hinweisen.

15.04.2010
21:34
Lästige Laster
von Flo | #2

Dachdecker, die nur Gefahrenstellen beseitigen, aus der Innenstadt rauswerfen, aber Belieferer werden geduldet?
In Großstädten geht das doch auch. Bis 9/11 Uhr ist Belieferungszeit und danach ist die Innenstadt tabu.

15.04.2010
15:56
Lästige Laster
von besi | #1

Ich habe mich auch schon oft genug über die Lieferanten in der Innenstadt geärgert, zumal sie, wenn sie zu den erlaubten Zeiten die Fußgängerzone befahren, viel zu schnell fahren. Dann gehe ich als Fußgänger nicht aus dem Weg, schließlich muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

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