Kriminelles Räderwerk
11.08.2009 | 06:00 Uhr 2009-08-11T06:00:00+0200Velbert. Dealer Hendrik K. und seine zahlreichen Abnehmer jetzt vor dem Amtsgericht
Hendrik K. (34) ist das Antriebszahnrad in dieser Geschichte. Ein Rad, das mal lief wie geschmiert. Dann hörte es auf, sich zu drehen. Vor einem Jahr wurde K. festgenommen und als Dealer verurteilt. Jetzt verbüßt er eine Gefängnisstrafe. Dreieinhalb Jahre hat das Landgericht ihm aufgebrummt. Sein umfangreiches Geständnis wirkte in dem Verfahren strafmildernd.
Der Antrieb kommt in diesen Tagen allerdings wieder in Bewegung. Die Staatsanwaltschaft ist mittlerweile die drehende Kraft. Sie hat es vor allem auf die anderen kleinen und großen Zahnräder abgesehen, in deren „Zähne” das Hauptrad damals griff. Nach und nach vorgeladen werden nun mutmaßliche Kunden und Zulieferer, deren Namen K. in seinem Geständnis preis gab oder mit denen er damals verdächtige Telefonate führte. K.'s Telefon wurde von der Polizei einst abgehört.
Gestern fanden vor dem Schöffengericht des Velberter Amtsgerichts jeweils zwei Verfahren zu Betäubungsmitteldelikten statt. Für seine Zeugenaussagen hatte K. Freigang bekommen. Die Verfahren fanden unter dem Vorsitz von Richter Michael Dittmann statt.
Als Angeklagter Nummer eins musste sich Christian D. (32) dem Gericht stellen. Ihm wurde zur Last gelegt, in der Zeit von April 2008 bis Anfang Juni 2008 vier mal Amphetamin an K. geliefert zu haben. D. äußerte sich kurz und knapp mit den Worten: „Ich gebe es zu”. Zu klären galt nun, ob es sich bei der Tat um eine gewerbsmäßige handelte und ob die Menge (70 Gramm) als gering zu betrachten sei - für Amphetamin gibt es keine Mindestgrenze, da die Menge des Wirkstoffes, also die „Qualität” entscheidendes Kriterium ist. Bei einer Bewährungszeit von drei Jahren wurde D., der einst selbst zu Amphetamin griff, schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. In einem Düsseldorfer Club hatte D. einmal Amphetamin für K. auf dessen Wunsch besorgt und in jeweils vier Margen an ihn verkauft, weshalb Gericht und Staatsanwaltschaft auch nicht von einem gewerbsmäßigen Handel ausgingen. D. war zudem nicht vorbestraft, lebt in soliden Verhältnissen, zeigte sich sehr reuevoll - „das war der größte Fehler meines Lebens” - und ist mittlerweile nachweislich selber „clean”. Als Bewährungsauflage muss D. zudem 500 Euro an eine Drogenberatungsstelle zahlen.
Angeklagter Nummer zwei, Carsten V. (32), wurde vorgeworfen in sieben Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. V. gab zu, von K. Marihuana für den Eigenbedarf gekauft zu haben, bestritt allerdings den Weiterverkauf. Die von Richter Dittmann vorgelesenen Telefonatsaufzeichnungen hatte die Polizei so gedeutet, als das V. von K. Drogen auf Kommission gekauft hatte, um sie schließlich weiter zu veräußern.
V. bestritt dies, er habe bei K. immer wieder Schulden gehabt, darüber hätten sie gesprochen. Die Aussagen wurden von K. bestätigt, der Angeklagte schließlich zu 80 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Zahlreiche weitere Verfahren folgen.
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