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Verbrechen

Haftbeschwerde im Fall Kassandra abgelehnt

14.10.2009 | 14:15 Uhr

Velbert. Anwältin Astrid Denecke sieht den 14-jährigen Festgenommenen im Fall Kassandra nicht als Opfer von Kinderpornografie. Sie kämpft mit einer Haftbeschwerde um seine Freilassung. Das Amtsgericht Wuppertal lehnte den Antrag am Dienstag ab. Jetzt muss das Landgericht entscheiden

Die Anwältin des Festgenommenen im Fall Kassandra sieht ihren Mandanten nicht als Opfer von Kinderpornografie. Der 14-Jährige habe einen Verdächtigten aus Neviges zwar gekannt, zu weiteren Kontakten sei es aber nicht gekommen. „Es gibt keine Hinweise, dass er sich meinem Mandanten sexuell genähert hat”, sagt Astrid Denecke.

Diese Regenjacke trug Kassandra bei der Tat am 15. September.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal führt ein abgetrenntes Verfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornografie. Die Ermittler waren bei Recherchen zu Kassandra, die am 15. September schwer misshandelt in einem Gully gefunden wurde, auf die Spur gestoßen. Angeblich sind Minderjährige zu Fotos überredet worden. Zu Tatverdächtigen will die Behörde noch nichts sagen. Sprecherin Barbara Mayr: „Wir versuchen, neue Erkenntnisse zu gewinnen.” Grundsätzliche Fragen nach Beteiligten, Zeitraum und Ort seien noch offen.

"Keinen nachvollziehbaren Haftgrund"

„Es sind keine Festnahmen erfolgt”, sagt Frank Sobotta von der Polizei Mettmann zu entsprechenden Berichten über einen 60-Jährigen. „Es ist auch nicht absehbar, dass.”

Barbara Mayr kritisiert die Anwältin wegen ihrer öffentlichen Kommentare. Das gefährde die Ermittlungen. Astrid Denecke hat Haftbeschwerde eingereicht. Es gebe keinen nachvollziehbaren Haftgrund wie Verdunklungs- oder Fluchtgefahr. „Wohin soll denn ein 14-Jähriger?” Der Junge sei sogar kooperativ gewesen. Die Ermittler zeichneten ein völlig falsches Bild.

Die Polizei ist sich sicher, den richtigen Täter gefunden zu haben.

Denecke spricht von einer Plastiktüte, in der Kassandras Regenjacke versteckt war. Auf der Tüte seien nur Fingerabdrücke einer bislang unbekannten Person. Auch die Faserspuren vom Pullover des Jungen auf Kassandras Jacke und einem Tatmittel seien kein Beweis. „Solche Pullover gibt es zu tausenden.” Die Staatsanwaltschaft will diese Vorwürfe nicht kommentieren.

Vorerst keine Anhörungen mit Kassandra

Nach Informationen der WAZ lehnte das Amtsgericht Wuppertal die Haftbeschwerde am Dienstag Abend ab. Das Gericht wollte dazu nicht offiziell Stellung nehmen, weil es sich um ein schwebendes Verfahren handele. Astrid Denecke bestätigte den Beschluss. Sie setze jetzt auf das Landgericht als nächste Instanz: "Das Amtsgericht ist mir völlig egal. Ich warte auf die Entscheidung des Landgerichts."

Weitere Anhörungen mit Kassandra gibt es vorerst nicht. Sobotta: „Solche Gespräche gibt es erst wieder, wenn uns die Ärzte signalisieren, sie kann sich erinnern.”

Arne Poll und Klaus Kahle

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Kommentare
15.10.2009
15:25
Haftbeschwerde im Fall Kassandra abgelehnt
von MaWA | #2

@Flo

welch ein schwachsinniger Kommentar. Anhand der schwachen Indizien ist es schon ungewöhnlich, einen 14 Jährigen weiterhin in U-Haft zu halten. Das es sich aber bei der ermittelnden Behörde um Wuppertal handelt, wundert es mich nicht, denn dort schlagen juritische gesehen die Uhren ganz andres, ( Slogan in Anwaltskreisen). Was ist, wenn der Junge unschuldog ist? Da der Junge offensichtlich schon ein auffälliges Verhaltensmuster zeigt, wären die Folgen einer ungerechtfertigten U_Haft sehr gravierend. In den Medien ist der Junge schon vorverurteilt, wie sonst könntest Du zu einer solchen Aussage gelangen. Unschuldig ist jeder, bevor nichts bewiesen ist.

14.10.2009
14:45
Haftbeschwerde im Fall Kassandra abgelehnt
von Flo | #1

Wäre doch eine extrem krasse Angelegenheit.

Hoffen wir doch mal dass es nur der Übereifer der ermittelnden Behörden ist!

Es ist eher in eigener Sicherheit besser, dass der Täter in Haft bleibt. ich denke es wird hier viele geben, die dem Jungen gerne mal die anderen Seiten des Lebens zeigen.

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