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Edeka in NRW verschickt Briefe an die Mitarbeiter – Gewerkschaft tobt: „Gelogen!“

Edeka in NRW verschickt Briefe an die Mitarbeiter – Gewerkschaft tobt: „Gelogen!“

Edeka Einkaufswagen

Edeka in NRW verschickt Briefe an die Mitarbeiter – Gewerkschaft tobt: „Gelogen!“

Edeka in NRW verschickt Briefe an die Mitarbeiter – Gewerkschaft tobt: „Gelogen!“

Edeka: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Edeka-Gruppe ist die größte Supermarktkette Deutschlands. Gegründet wurde die Edeka AG & Co. KG 1907 in Leipzig. Heute hat sie ihren Hauptsitzt in Hamburg.

Hamm. 

Was ist da bei Edeka in Hamm (NRW) los? Edeka verschickt Mitteilungen an die eigenen Mitarbeiter. Das sorgt für Wut bei der Gewerkschaft Verdi.

Wie Verdi mitteilt, sollen Edeka-Mitarbeiter aus dem Lager in Hamm in NRW, die sich an einem Streik beteiligen wollen, einen Brief erhalten haben. Doch der war alles andere als nett.

Edeka in NRW: „An Dreistigkeit nicht zu überbieten“

Verdi spricht dabei von „rechtwidrigen Ermahnungen“, die einer Abmahnung gleichkommen. Damit soll erreicht werden, dass Edeka-Mitarbeiter sich eine Beteiligung am Streik zweimal überlegen. „An Dreistigkeit nicht zu überbieten“, schreibt Verdi.

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In dem Brief von Edeka heißt es unter Anddrohung arbeitsrechtlicher Konsequenzen: „Sie sind – entgegen anderslautender Aufrufe der Gewerkschaft – verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, in welcher Zeit Sie sich an Streikmaßnahmen beteiligen. (…) Sie brauchen sich zwar nicht aus dem Zeiterfassungssystem auszubuchen. Aber Sie müssen in der oben bezeichneten Weise die Dauer des Streiks mitteilen, damit wir Kenntnis darüber erlangen, für welche Zeit wir Ihnen kein Entgelt zahlen.“

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Das ist Edeka:

  • Edeka wurde 1907 in Leipzig gegründet
  • Edeka steht für Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler
  • Der Hauptsitz von Edeka ist in Hamburg
  • 376.000 Menschen arbeiten bei Edeka (Stand 2018)

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Edeka verweist dabei auf ein Urteil vom 26. Juli 2005. Doch laut Verdi wird da genau das Gegenteil beschrieben: „Der Arbeitgeber kann regelmäßig davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer, der nach einem gewerkschaftlichen Streikaufruf nicht zur Arbeit erscheint oder den Arbeitsplatz verlässt, von seinem Streikrecht Gebrauch macht“.

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Verdi betont, dass es keine Pflicht gibt, sich beim Streik abzumelden. „Wegbleiben reicht! Alles andere ist gelogen!“

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Die Gewerkschaft appelliert an die Mitarbeiter, dass sie sich von den Aussagen von Edeka nicht verunsichern lassen sollen. „Nutze deinen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen gewerkschaftlichen Rechtsschutz, dafür ist er da!“ (ldi)