Freispruch für Rentnerin
19.03.2008 | 18:52 Uhr 2008-03-19T18:52:24+0100Dem Vorwurf des Meineids sah sich eine Langenbergerin ausgesetzt. Das Schöffengericht sah dies nicht bestätigt
Meineid ist kein Bagatelldelikt. Ganz im Gegenteil: Diese Lüge vor Gericht wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet und gilt als eine Straftat.
Dem Vorwurf des Meineids sowie des versuchten Betruges sah sich nun eine Langenberger Rentnerin (53) ausgesetzt. Bereits 2003 hatte sie unter Eid geschworen, die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters am 31. Dezember 2002 nicht persönlich bekommen zu haben. Gestern sprach der Vorsitzende des Schöffengerichts, Michael Dittmann, die Angeklagte nach der Anhörung mehrerer Zeugen frei.
Vorgelegt hatte die Langenbergerin dem Schöffengericht einen Kassenbon, der besagte, dass die Rentnerin gegen zwölf Uhr mittags am Silvester Tag in Heiligenhaus einkaufen gewesen sei. Dittmann ließ sich zudem die Karte eines Bonusprogrammes zeigen, um die Kundennummern auf Karte und Kassenbon miteinander zu vergleichen. Beide Nummern waren identisch, was allerdings keinen Beweis darstellte, da auf der Karte kein Name vermerkt war.
"Nach dem Einkauf in Heiligenhaus bin ich nach Sprockhövel gefahren, um bei der Tierärztin meinen Kater abzuholen", erinnert sich die Angeklagte. Die als Zeugin geladene Ärztin bestätigte dies. Die Angeklagte habe also nicht gegen 13 Uhr von ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten können.
Dennoch blieb der Vermieter bei seiner Aussage. Die Tatsache, dass er eingangs als Beruf "Arzt" angeben hatte, sorgte zunächst für Verwirrung, da er zwar Arzt ist, aber nicht mehr praktiziert. Vielmehr lebt er von seinen Immobilien. Seine ungenaue Angabe wurde dem Vermieter allerdings nicht zur Last gelegt. Zeugen bestätigten seine Anwesenheit am 31. Dezember 2002. Er zeigte dem Gericht zudem ein Protokoll, dass er vor Ort angefertigt hatte. Die Übergabe der Nebenkostenabrechnung hatte er sich allerdings nicht quittieren lassen. Hinzu kam, dass keiner der Zeugen die Anwesenheit der Angeklagten bestätigen konnte.
Aufgrund der "vielen Unsicherheiten" sprach Dittmann die Rentnerin - wie auch von der Staatsanwaltschaft gefordert - frei. Der Vermieter blieb unvereidigt. Ihm wurde zudem keine bewusste Falschaussage unterstellt. Aufgrund der Verjährungsfrist muss die Langenberger Mieterin nun auch weiterhin besagte Nebenkostenabrechnung nicht begleichen.
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