Eier von Hennenberg laut OVG keine Bio-Ware
28.07.2010 | 15:38 Uhr 2010-07-28T15:38:00+0200
Velbert.Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat der Legehennenbetrieb Hennenberg erneut eine Niederlage einstecken müssen. Laut Urteil des 20. Senats dürfen die produzierten Eier nicht mit Bio-Zertifikat vermarktet werden.
Der Legehennenbetrieb Hennenberg hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der 20. Senat urteilte am Mittwoch, dass der Betrieb den angrenzenden Wald nicht als Auslauffläche nutzen und somit die dort produzierten Eier nicht mit Bio-Zertifikat vermarkten darf.
Zur Begründung hieß es, den Legehennen stehe nicht eine frei zugänglich Außenfläche von mindestens vier Quadratmetern je Tier zur Verfügung. Eine solch große Außenfläche schreibe aber die so genannte EU-Öko-Verordnung vor. Für die Nutzung des Waldstücks müsste der Betrieb eine so genannte Waldumlaufsgenehmigung.
Die jedoch komme nicht in Betracht, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Beide Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes sind übrigens nicht anfechtbar. Seit März konnte die Firma Hennenberg die Eier aus besagtem Betrieb nicht mehr als Ökoprodukt verkaufen, nachdem das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz das Verbot ausgesprochen hatte. Einen entsprechenden Antrag Hennenbergs, dieses Verbot auszusetzen, hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im April abgewiesen.
09:49
schön wäre es wenn Herr Hennenberg die Hühner mal aus dem Stahl lassen würde und das Schild (Bio) am Stahl solle er jetzt wohl auch ab mach
08:24
Egal ob Käfig- oder Bioeier: am Anfang sind die Küken, und nur die weiblichen müssen ihr kümmerliches Dasein als Legehennen fristen. Die männlichen werden, da es für die Fleischproduktion spezielle Züchtungen gibt, nicht mehr gebraucht, aussortiert und vergast oder vermust. 45 Millionen jedes Jahr alleine in Deutschland.
01:15
Schade, dass sich sogenannte Bio-Anbieter von Eiern nurmehr als hohle Nummern erwiesen haben. ;)
Wirklich lächerlich, gegen entsprechende Verordnungen zu verstoßen - welch Kleingeister...^^
Nehmen wir alle doch einfach das Recht in unsere eigene Hand und definieren das Recht völlig neu...^^
Gibt es eigentlich so etwas wie Kapital-Anarchismus mit staatlicher Duldung?
Lächerlich ist wohl eher der Anbieter der sog., ehemaligen Bio-Eier! - und dessen Verfechter. *grins*
22:43
Ob die Hennen wohl gewusst haben, dass sie sich vollkommen illegal im Wald aufgehalten haben???
Wenn ja, ab ins Lager mit ihnen.
Lächerlicher kann sich ein staatliches Gericht wohl kaum noch machen.
22:10
Ich glaube, dass der Satz unvollständig ist, da ein Prädikat fehlt: Für die Nutzung des Waldstücks müsste der Betrieb eine so genannte Waldumlaufsgenehmigung..
Des Weiteren muss es eine Waldumwandlungsgenehmigung sein, damit der Wald als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden darf.