Das technische Auge
12.01.2012 | 16:45 Uhr 2012-01-12T16:45:00+0100
Velbert. Überwachungskameras dürfen nicht ohne Weiteres im öffentlichen Raum eingesetzt werden
Oft wird George Orwell und sein Buch 1984 zitiert, insbesondere was die Überwachung betrifft. 1948 fertiggestellt und dann einfach die beiden Endziffern zum Titel vertauscht, beschreibt es die totale Kontrolle. Vor Ort ist das zwar mitnichten so, dennoch hat die WAZ mal einen Blick auf die Videoüberwachung geworfen.
Frank Sobotta, Pressesprecher der Kreispolizei, erklärt: „In ganz NRW gibt es nur zwei Stellen der polizeilichen Videoüberwachung – in Düsseldorf und Mönchengladbach.“ In Velbert gebe es keine. Eine Pressesprecherin der Bahn berichtet, dass an den Haltestellen der S9 weder in Langenberg noch in Neviges per Video überwacht wird.
Trotzdem gibt es Überwachungskameras, beispielsweise in Parkhäusern. Drei der Häuser werden von der Verkehrsgesellschaft Velbert (VGV) betrieben. Joachim Menn macht die unterschiedliche Handhabung von Kameras deutlich. „Das neuste Parkhaus an der Hofstraße hat gar keine Kamera.“ Man habe sich dagegen entschieden. Die richtig guten, die auch Vandalismus überlebten, seien zu teuer in der Anschaffung. „Von der Pförtnerloge sind die Frauenparkplätze, die Kassenautomaten und die Schranken einsehbar“, beschreibt Menn die Situation.
Keine Vorschrift für Kamera im Parkhaus
Die Einfahrt vom Parkhaus Oststraße wurde per Kamera überwacht. Die Bilder landeten auf einem Monitor, der in der Taxizentrale stand und von dort überwacht wurde. Diese „Anlage war betagt und wurde ausgeschaltet“, erklärt Menn. Im Zuge des Shopping-Center-Planung wird das Parkhaus einem Neubau weichen.
Ganz anders sieht es in Langenberg aus. In der Tiefgarage am Froweinplatz seien die Kameras laut Menn nur auf die Frauenparkplätze gerichtet. Eine Kameraüberwachung in Parkhäusern sei nicht verpflichtend, so Menn.
Einige örtliche Firmen setzen auf die Überwachung, aus Angst vor Diebstahl – Huf beispielsweise. Pressesprecherin Ute Hoppe berichtet von den Kameras auf dem Huf-Areal, die sich „allesamt nach innen richten“. Der Grund der Installation: „Diebstahlschutz“. Außerdem mache der Wachdienst Rundgänge. Doch so einfach ist die Installation der Kameras nicht. Hoppe weist auf den Betriebsrat hin: „Der muss mitbestimmen.“
Der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort, Michele Dattaro, differenziert: „Es gibt zwei Gründe, Kameras zu installieren: Zur Leistungsüberwachung und Verhaltenskontrollen oder zum Schutz des Gebäudes und der Ware.“ Der Zweck muss genau definiert werden. „Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit muss gegeben sein.“ Das müsse oft länger diskutiert werden.
Vorschriften für Kameras in Banken
Im Gegensatz dazu ist es für Banken Pflicht, Kameras zu installieren, auch für die örtliche Sparkasse HRV. Die ist „als Berufsgenossenschaft einer Unfallkasse zur Versicherung der Angestellten angeschlossen“, erklärt Pressesprecher Jochen Schäfer. Und genau die Kassen erließen GUV-Vorschriften zur Sicherheit der Angestellten. Dort sei geregelt, dass Kameras in „Räumlichkeiten, in denen Banknoten ausgegeben oder angenommen werden“, betrieben werden müssten. Da die Sachversicherung wiederum in ihren Versicherungsbedingungen die Einhaltung der GUV-Vorschriften verlangt, hält sich die Sparkasse daran. „Darüber hinaus haben wir zur Sicherung unserer Kunden und unseres Geschäftsablaufs auch unser SB-Foyer mit Video überwacht“, sagt Schäfer. Es gebe Vorschriften, wo und wie viele Kameras hängen müssen.
Auch die Stadt Velbert hat Überwachungskameras. Drei große und acht kleine Geräte hängen im Tunnel am Berg. „Auf öffentlichen Plätzen oder Bauwerken gibt es keine Überwachungskameras“, erläutert Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. „Das Aufnahmegerät steht im Technikraum des Tunnels“, fügt er hinzu. Es wird so lange aufgenommen, bis die Platte voll ist. Dann wird sie überspielt. Beim Schadensfalls werden die Daten an die Polizei herausgegeben. „Letztmalig im Frühjahr 2011 zur Strafverfolgung“, ergänzt er. Die Stadt beschäftigt auch einen Datenschutzbeauftragten, Christian Frege. Der stellt klar: „Videoüberwachung ist prinzipiell erlaubt, aber in ganz engen Grenzen.“ Gebäudehüllen und Gelände dürften überwacht werden. Aber „es ist immer eine genaue Prüfung des Einzelfalles notwendig. Mitentscheidend ist auch, wie die Daten ausgewertet werden.“ Das Abschreckungspotenzial der Videoanlagen sei unstrittig, aber es müsse auf Kameras hingewiesen werden.
18:49
Wie ist es dann mit den Kameras im Herminghauspark?
Werden da jetzt die verschiedenen Stationen überwacht oder nicht?
Dem äußerlichen Anschein nach schauen auch einige der Kameras irgendwo hin, nur nicht da, wo was überwacht werden soll.
Falls sie doch aktiv sein sollten, könnte man die Bilder auch im Internet auf der Herminghaus Seite übertragen. ( http://www.herminghauspark-velbert.de/ )