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Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro

18.02.2010 | 12:12 Uhr
Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro

Velbert.Plötzlich fand er sich selbst auf der Anklagebank wieder. Ein 55-jähriger Anwalt aus Velbert musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll in acht Fällen Mandantengelder veruntreut haben. Der Schaden summiert sich auf etwa 35 000 Euro.

Wegen des Vorwrufs der Untreue musste sich ein 55-jähriger Anwalt vor dem Amtsgericht Velbert verantworten. Am Mittwoch hatte sich der Jurist immerhin die Anreisekosten gespart. Polizeibeamte holten den 55-Jährigen zu Hause ab. Sie führten ihn auf Anordnung von Richter Michael Dittmann vor, weil er zum Verhandlungsbeginn um 10.30 Uhr nicht erschienen war. Der Angeklagte, der nach außen Souveränität demonstrierte, gab eine kurze Erklärung ab: „Ich hatte den Termin auf 11.30 Uhr fixiert.“

Zu den Vorwürfen wollte sich der später stotternde Mann vor Gericht nicht im Detail äußern. Musste er auch nicht: Er habe schriftlich gestanden. „Dem ist nichts hinzuzufügen.“ Es war unstrittig: Der Angeklagte hatte sich an Geldern, die ihm von Mandanten anvertraut worden waren, bedient. Meist waren es Versicherungszahlungen, die auf dem Konto des Anwaltes landeten. Er sollte die Summen an seine Mandanten weiterleiten. Dort kam das Geld jedoch nie an.

Private Probleme bewegten Anwalt zum Griff in die Geschäftskasse

Es waren wohl private Probleme, die den Rechtsanwalt zu dem Griff in die Geschäftskasse bewegten. Er gestand: „Ich hab’s wirtschaftlich nicht mehr hingekriegt.“ Es habe sich ein Loch nach dem anderen aufgetan. Er habe nie beabsichtigt, das Geld dauerhaft zu unterschlagen. Die Gesetzeslage war für das Gericht wie auch die Staatsanwaltschaft gleichermaßen klar. Die Staatsanwaltschaft zitierte ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2003. Demnach dürfen Anwälte nur über Mandantengelder verfügen, wenn sie ein Zweitkonto führen und gleichzeitig liquide genug sind, um den Fehlbetrag jederzeit auszugleichen. Alles andere ist strafbar.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. „Es kann nicht von einer positiven Entwicklung ausgegangen werden.“ Die Taten seien „schon fast gewerbsmäßig“ begangen worden. Der Anwalt, dem nach 28 Jahren die Lizenz entzogen worden war, forderte eine Bewährungsstrafe.

Richter Dittmann und die Schöffen zeigten keine Gnade und schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem Bewährungsverzicht an. Zwei Jahre und drei Monate muss der Angeklagte hinter Gitter. Wenn nicht eine andere Instanz das Urteil wieder aufhebt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann Rechtsmittel einlegen. Der Anwalt musste sich bereits in weiteren ähnlichen Fällen vor Gericht verantworten und wurde verurteilt. Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte in Revision gegangen ist.

Das Gericht sprach auch ein dreijähriges Berufsverbot für den Anwalt aus. Das könne aber trotzdem lebenslänglich von Bedeutung sein, verdeutlichte Richter Dittmann: „Wir können uns kaum vorstellen, dass die Anwaltskammer eine neue Zulassung erteilt.“

Arne Poll

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Kommentare
27.05.2010
12:45
Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro
von Bewährung für die Superreichen Klar ! | #7

Wieviel hatte seinerzeit eigentlich der Herr Zumwinkel an Steuergeldern, nebst Zinsen, dem Deutschen Staat dauerhaft entziehen wollen ?

Das Strafmaß jetzt war angemessen, allein
schon wegen des Vertrauensmißbrauchs
zum Nachteil der Klienten.

21.02.2010
23:37
Blockierter Kommentar.
von Moderation | #6

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

20.02.2010
08:42
Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro
von einestadt | #5

@ 4

Niemand bestreitet, dass Veruntreuung eine Straftat ist.

Trotzdem stehen hier vergleichend auch Gewaltverbrechen zur Diskussion. In mindestens drei Beiträgen, wie man wohl sehen kann...

19.02.2010
13:48
Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro
von der Velberter | #4

....treuhänderisch verwaltetes Geld ist und muss unantastbar sein, das gilt nicht nur für Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder und Steuerberater, sondern auch für jedes haftende Organ in der Wirtschaft (Geschäftsführer, Vorstände, im Sinne von Sozialabgaben, Lohnsteuern usw. ). Wenn ich also meinem Notar, Anwalt, Steuerberater nicht mehr trauen kann, wem dann? Wehret den Anfängen! Gewaltverbrechen stehen hier nicht zur Diskussion.

18.02.2010
17:47
Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro
von einestadt | #3

Sehe ich genau so. Zwar gab es scheinbar ja auch schon vorher (nicht rechtskräftige) Verurteilungen aber im Vergleich zu den Strafen bei Gewaltverbrechen besteht ein auffälliges Missverhältnis. Da kann man mal sehen, wie wenig dem Menschen der Mensch und wieviel das Geld wert ist.

18.02.2010
13:24
Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro
von Stahlexpress | #2

Da kann ich mich nur anschließen.....

Das die Tat strafwürdig ist braucht wohl kaum diskutiert werden. Aber hier sieht man wie absurd und krank unser Rechtssystem ist.

Der Mammon wird hier weit höher eingestuft als körperliche Unversehrheit oder gar ein Menschenleben.

Geld entwenden : Kapitalverbrechen
Mord und Totschlag : Bagatelldelikt

Kranke Relationen.......

18.02.2010
11:31
Anwalt veruntreut Gelder in Höhe von 35.000 Euro
von Hardy1974 | #1

35.000 € veruntreuen - 2 Jahre Bau
Anderer Leute Kopf zu Brei treten - wegen schwerer Kindheit 18 Monate auf Bewährung.
Da fällt einem nix mehr zu ein.

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