Anwältin will 14-Jährigen aus Haft pauken
20.10.2009 | 10:50 Uhr 2009-10-20T10:50:00+0200
Neviges. Astrid Denecke, Anwältin des beschuldigten 14-Jährigen im Fall Kassandra, will nach der Ablehnung der Haftbeschwerde jetzt vor das Oberlandesgericht gehen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft sei ihr "viel zu dünn". Der Junge soll das neunjährige Mädchen in einen Gully geworfen haben.
Die Haftbeschwerde im Fall Kassandra wird jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen. Nach dem Amtsgericht lehnte gestern auch das Landgericht Wuppertal den Antrag als unbegründet ab. Die Hamburger Anwältin Astrid Denecke kündigte an, auch die nächste Instanz anzurufen: „Wir gehen weiter.” Die Begründung der Staatsanwaltschaft sei ihr „viel zu dünn”, sagte Denecke auf Nachfrage der WAZ. Die Ermittler hätten keine neuen Beweise vorgelegt. „Es ist nichts dazugekommen.”
Staatsanwaltschaft und Polizei beschuldigen den 14-Jährigen, die neunjährige Kassandra am 14. September erst lebensgefährlich verletzt und dann in einen Gully geworfen zu haben. Faserspuren auf Kassandras Jacke und einem nicht näher bezeichneten Tatmittel belasten den mutmaßlichen Täter schwer. Die Anwältin sieht den Jungen durch eine blaue Plastiktüte, in der Kassandras Regenjacke gefunden wurde, entlastet. Auf der Tüte befinden sich fremde Fingerabdrücke, aber nicht die des mutmaßlichen Täters.
Unter enormen Zeitdruck
Denecke sieht sich durch den Fall unter enormem Zeitdruck. Wie sie das Oberlandesgericht genau überzeugen wolle, könne sie jetzt noch nicht sagen. Die Vorbereitung der erneuten Haftbeschwerde nehme einige Tage Zeit in Anspruch. „Ich muss erst mit meinem Mandanten sprechen.”
Die Staatsanwaltschaft will sich aus Rücksicht auf die Ermittlungen nicht näher zur Begründung äußern, die zur Ablehnung der Beschwerde führte. Die Behörde müsse die Akten – im Fall eines weiteren Antrags – an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben. Denn nur die sei gegenüber dem Oberlandesgericht vertretungsberechtigt.
Geeignete Haftanstalt für Jugendliche
Der 14-Jährige sitzt bis dahin weiter getrennt von Mithäftlingen in Untersuchungshaft. Den Ort will die Staatsanwaltschaft „auch aus Schutz für den Betroffenen” nicht nennen. Staatsanwalt Rüdiger Ihl: „Er ist in einer für die Unterbringung von Jugendlichen geeigneten Haftanstalt.”
17:14
@Spacedrummer:
Vielleicht sollten sie das Lesen nochmal üben, ich identifiziere mich weder mit dem Täter, noch mit dem Opfer.
Feststeht allerdings, dass der Angeklagte noch nicht verurteilt ist, und deswegen (noch) kein Verbrecher im Sinne der Anklage ist.
Feststeht weiterhin, dass das Opfer wohl einen Schaden davon getragen hat, jedoch wird keine Bestrafung des Täters ihr Leiden lindern, schon gar nicht die Bestrafung eines evtl. Unschuldigen.
14:02
Die Anwältin hat recht.Der Junge gehört nicht in den Knast.
Wir haben ja schon desöfteren mitbekommen,wie gut unsere Staatsvasallen in Ermittlungen sind.Ich erinnere nur an die Wattestäbchen.Da wurde ein Hermaphrodit verfolgt,der in Wirklichkeit eine Verpackerin war.Das sind deutsche Beamte,maßlos überbezahlt und absolut dumm.
13:35
Jugendliche Straftätern gehören generell nicht in die U-Haft. Hier gibt es andere Mittel wie die Bereitstellung eines Bewährungshelfers oder eine Heimunterbringung. Für die Sicherung der Arbeit der Ermittler und den Schutz der Bevölkerung reichen die Mittel voll aus.
13:26
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13:21
Hieß es nicht der Junge hätte gestanden?
12:51
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12:50
Gut, dass er so eine engagierte und couragierte Anwältin hat!
Eines dürfte wohl allen klar sein: Ein 14jähriger, der unter Anfangsverdacht steht, gehört nicht in eine Untersuchungshaft. Auch wenn sich der Anfangsverdacht verdichten sollte, gehört er wohl eher in eine therapeutische Einrichtung.
Die U-Haft ist in diesem Fall auch nicht notwendig, weil für Jugendliche in seinem Alter Einrichtungen der freien Jugendhilfe zur Verfügung stehen, die eine Unterbringung zur U-Haft-Vermeidung zur Verfügung stellen.
Ich denke, in diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft wohl auch an die öffentlichen Reaktionen gedacht.
Hoffen wir, dass die Anwältin im Haftprüfungstermin Erfolg hat und der Junge frei kommt, zumindest aber in eine Einrichtung der U-Haft-Vermeidung (betreute Jugend-WG).
12:17
Anwälte können auch unfähig sein.
12:17
@ayberger:
auch wenn die RA bestimmt ihre Reputation nicht ungeachtet lässt, hat ihr Handeln doch einen korrekten Hintergrund. Die Beweislage gegen den Angeklagten ist nicht ausreichend und somit kein wirklicher Haftgrund. Lediglich das Verhalten des Angeklagten stößt den ermittlern sauer auf, weswegen diese Inhaftierung aufrechterhalten wird.
Das Recht was sie so fröhlich in den Dreck ziehen besagt immer noch, dass der Angeklagte Unschuldig ist bis seine Schuld bewiesen wurde - und das ist bisher nicht der Fall.
Meiner Meinung (!) nach war er es jedenfalls nicht alleine und er versucht andere mit seinem Verhalten zu schützen.
12:03
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