Alkoholverbot auf der Kippe
30.07.2009 | 14:02 Uhr 2009-07-30T14:02:00+0200
Velbert. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, der der Klage eines 27-jährigen Jurastudenten gegen ein Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt statt gab, stehen Städte wie Velbert nun unter Zugzwang. Die Stadt will die Urteilsbegründung nun prüfen.
Gemütlich am Sommerabend durch die Stadt schlendern, in der Hand ein Feierabendbier – oder aber im Vollrausch die Nacht zum Tage machen, Randale inklusive. Das eine ist des einen Freud, das andere der Allgemeinheit Leid. Beides ist in Velbert seit dem 1. Juli dieses Jahres verboten, nachzulesen in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Velbert" vom 23.06.2009.
Als Vorreiter in puncto Alkoholverbot in der Öffentlichkeit galt Freiburg. Mit Erfolg hatte sich die Zahl der alkoholbedingten Delikte seit Einführung der Regelung reduziert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab jetzt aber der Klage eines 27 Jahre alten Jurastudenten gegen die zwei entsprechenden Vorschriften der Polizeiverordnung statt: In Freiburg darf wieder getrunken werden.
Landtagsabgeordneter bleibt vorerst gelassen
Andere Städte, die ähnliche Verordnungen umsetzten wollen – oder im Falle Velbert dies schon gemacht haben – könnten dadurch bald unter Zugzwang geraten, eine entsprechende Klage beim OVG in Münster vorausgesetzt.
Doch erstmal heißt es abwarten, zumindest die Urteilsbegründung. Sven Lindemann, Rechtsdezernent der Stadt Velbert: „Wir werden die Urteilsbegründung vernünftig prüfen und bei Handlungsbedarf natürlich dem Stadtrat Vorschläge machen." Der Pressesprecher der Stadt, Hans-Joachim Blißenbach, sieht die Sache ähnlich: „Unsere Juristen werden das prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat mitteilen." Auch Velberts Landtagsabgeordneter Marc Ratajzak bleibt gelassen: „Das Urteil heißt ja nicht, dass in NRW genauso entschieden würde."
00:21
Argumentativ erscheint der Herr Landtagsabgeordnete doch recht schwach auf der Brust. Als Mitglied der gesetzgebenden Gewalt verkriecht er sich hinter den Rücken der Judikative. In dem deutschen Modell der Gewaltenteilung binden die Gesetze die Gerichte! Nicht umgekehrt, Herr Landtagsabgeordneter!
23:00
Kurz noch einen nachgesetzt:
Wie will die Verwaltung die Urteilsbegründung prüfen, derweil sie noch gar nicht online verfügbar ist?
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=en&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg
Letztes Einstellungsdatum für Entscheidungen war der 23.07.09.
22:09
Entgegen den Äußerungen vom zuständigen Dezernenten, sehe ich einer Klage gelassen entgegen.
Ein wie auch immer geartetes generelles Verbot widerspricht dem GG - aus meiner Sicht. Und selbst wenn das OVG Münster bei einer etwaigen Klage anders entschieden werden sollte als in Mannheim, bleibt immer noch das Bundesverfassungsgericht als letztlich entscheidende Instanz übrig.
Und zur Klarstellung sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt, dass es mir nicht nur um das Alkoholverbot geht.
Medial scheint sich dies aber immer nur darauf zu fokussieren.
Angemerkt sei nebenbei noch - wenn ich die Berichterstattung richtig verfolgt habe -, dass es sich sowohl in Soest als auch in Lüdenscheid eben NICHT um ein generelles Verbot handelt.
20:23
na endlich !! Darauf haben wir alle gewartet. Die Stasizeit ist halt vorbei auch wenns einige nicht wahrhaben wollen. Es lebe die Demokratie ! PROST !