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Urteil

Zwölfeinhalb Jahre für versuchten Totschlag

14.07.2010 | 16:01 Uhr

Marl.Für zwölfeinhalb Jahre muss ein 25-jähriger Marler ins Gefängnis, weil er seiner Ehefrau in der Nacht zum 28. Januar mit großer Wucht ein Messer in den Rücken stieß und sie damit lebensgefährlich verletzte.

So urteilte gestern das Essener Schwurgericht. Allerdings geht es im Urteil nicht nur um den versuchten Totschlag, sondern außerdem um eine vollendete sowie um eine versuchte besonders schwere Vergewaltigung der gleichaltrigen Frau, um einen schwerer Raub und um gefährliche Körperverletzung.

Im schwarzen T-Shirt kommt der Marler zum Urteil, lauscht aufmerksam Richter Andreas Labentz, schüttelt immer wieder den Kopf, als der seine Darstellung der Ereignisse „nicht glaubhaft“ und „an den Haaren herbeigezogen“ nennt. Wie berichtet bestritt der Marler die Vergewaltigung und schilderte den Messerstich als Unglücksfall.

„Sie degradieren ihre Frau zum Objekt ihrer sexuellen Vorstellung“, erklärt Labentz, und darin sieht die Kammer den Hintergrund für das gesamte Geschehen. Probleme hatte es schon länger in der Ehe des Angeklagten gegeben. Im Juli 2009 zog die Frau mit den gemeinsamen zwei Kindern aus der Marler Wohnung aus, in die Nähe der Mutter nach Gelsenkirchen. Ein Versöhnungsversuch scheiterte Anfang des Jahres. Sie verweigerte den von ihm verlangten Abschiedssex und nach Überzeugung der Kammer vergewaltigte er sie deshalb am 10. Januar.

Auch als der 25-Jährige in der Nacht des 28. Januar in ihre Wohnung eindrang, ging es nicht um Geld, wie er behauptet, sondern um seine sexuelle Befriedigung, ist das Gericht sicher. Der Angeklagte hatte alles getan, damit seine Frau ihn nicht erkennt: Er erschien maskiert, in fremder Kleidung, mit Ohrenstöpsel in der Nase und einem Feuerzeug unterm Schal vor den Hals geklemmt, um die Stimme zu verstellen. Sie wusste sofort, wer da vor ihr stand. Der Ehemann bedrohte seine Frau mit dem Messer, fesselte ihre Hände auf dem Rücken, klebte ihren Mund zu.

In der Küche musste sie sich auf einen Küchenstuhl knien. Er wolle sich holen, was ihm zu stehe, erinnert sie sich an seine Worte. Sie geriet in Panik, wehrte sich heftig. Der 25-Jährige stieß mit dem Messer zu. Der Griff brach ab. Die Klinge blieb im Knochen stecken, nur einen Hauch vom Rückenmark entfernt. Ihr Mann flüchtete. Sie schleppte sich in den Flur, sah im Spiegel das Messer in ihrem Rücken. Die junge Frau lebt und sitzt nicht im Rollstuhl. Zu verdanken hat sie das dem behandelnden Arzt. Richter Labentz spricht von einer „Meisterleistung des Operateurs.“

Gert Eiben

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