„Wetten“ vor Gericht
28.11.2011 | 19:04 Uhr 2011-11-28T19:04:00+0100
Vest. So viel sprichwörtliche Spannung dürfte selten über einem Gerichtsgebäude gelegen haben. Die Frage nach Gewinnern und Verlierern gewinnt heute beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nämlich eine ganz besondere Bedeutung. Verhandelt werden vor der 19. Kammer zwei Fälle aus Recklinghausen und einer aus Castrop-Rauxel, in denen es um die Vermittlung von Sportwetten geht.
Ursprünglich waren fünf Fälle anberaumt. Die Klage eines Wettbüros gegen die Stadt Herten wurde kurzfristig zurückgezogen, da die beklagte Kommune eine Erledigungserklärung abgeschickt hat. Mit dieser wurde die zwischenzeitlich ausgesprochene Untersagungsverfügung gegen auf dem Stadtgebiet tätigen Wettbüros zurückgenommen.
Denn nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die Situation für Wettanbieter geändert. Diese können, so heißt es, sehr wohl ihrem Geschäft nachgehen; die allein auf das staatliche Sportwettenmonopol gestützte Untersagungsverfügungen gegen Vermittler von Sportwetten sei unzulässig.
Nun drohen den Städten unter Umständen deftige Schadenersatzklagen. Hermann Gallhoff, der einst gemeinsam mit einem Partner ein Wettbüro im Recklinghäuser Stadtteil Hochlarmark betrieb, kündigt eine solche an. Als die Stadt 2006 alle über das Angebot von Pferdewetten hinaus gehenden Wettmöglichkeiten untersagte, seien Investitionen verloren gegangen und mögliche Einnahmen ausgeblieben. Er spricht von rechtswidrigem Verhalten und davon, dass Dortmund damals umsichtiger vorgegangen und den Betrieb der Wettbüros nicht untersagt hätte.
„Wir sind damals konsequent rechtlich vorgegangen und sahen uns verpflichtet, das so zu tun“, erklärt Recklinghausens Bürgermeister Wolfgang Pantförder. Auch seine Verwaltung hat mittlerweile nach den jüngsten juristischen Entscheidungen die Untersagungsverfügung wieder aufgehoben. Gleichwohl herrscht nach Einschätzung der Experten in Sachen Wettbüros immer noch eine gewisse Rechtsunsicherheit.
In Recklinghausen waren vor fünf Jahren fast zwei Dutzend Büros betroffen. In elf Fällen laufen Widerspruchsverfahren, in zwei stehen heute die mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht an. Außerdem gibt es weitere Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht.
Rechtsanwalt Tom Bub (Marl) bereitet derweil für seinen Mandanten aus Herten eine Klage vor dem Landgericht vor. „Nachdem die Stadt wie wir das erwartet haben das Verbot aufgehoben hat und wir damit komplett gewonnen haben, kommt als nächstes eine Schadenersatzklage“, kündigt der Jurist gegenüber der WAZ an. Dabei gehe es um eine fünf- bis sechsstellige Summe; den Umsatzausfall für etwa fünf Jahre. „Das war damals ganz bitter für meinen Mandanten“, so Bub. Auf viele Städte könnten nun Forderungen in erheblichem Umfang zukommen.
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