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Arbeitsgericht

Urlaubsansprüche werden gedeckelt

09.12.2011 | 17:42 Uhr

Recklinghausen.Als der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren die deutsche Rechtspraxis aufhob, dass eventuelle Urlaubsansprüche und ihre Abgeltung bei „fortbestehender Arbeitsunfähigkeit“ erlöschen, wussten die Richter vielleicht nicht, welche Lawine sie lostraten.

Langjährig erkrankte Mitarbeiter, deren Arbeitsverträge oft ohne Kündigungen ruhten, zogen vor die Arbeitsgerichte, deren höchste Instanz nicht umhin konnte, sich der EuGH-Rechtsprechung anzupassen. Das mit der Einschränkung, dass Ansprüche über vier Jahre hinaus verjährt sind (die WAZ berichtete).

Am Prosper-Hospital kam es zu zehn Klagen auf rückwärtige Anerkennung von Urlaubsabgeltung und Ur­laubsgeld und, als Reaktion zur Abwehr von zukünftigen Ansprüchen, auch zu „krankheitsbedingten Kündigungen“ ruhender Arbeitsverträge.

„Wegen der besonderen Fürsorge des EuGH schmeißen wir jetzt alle raus“, wie Prosper-Anwalt Ulrich Schlemmer jetzt mit beißender Ironie vor dem Arbeitsgericht Herne die EuGH-Rechtsprechung „als unbillig und ungerecht“ kommentierte.

In Herne hatte eine seit 2001 arbeitsunfähige Mitarbeiterin mit DGB-Justiziarin Kathryn Sullivan 8159 Euro Urlaubsabgeltung und Ur­laubsgeld ab 2007 eingeklagt. Dieser Forderung begegnete der von Personalleiter Wolfgang Schulz begleitete Anwalt mit dem Hinweis auf einen Beschluss der Hammer LAG-Richterin Hackmann an den EuGH, diesen Anspruchszeitraum auf anderthalb Jahre zu beschränken, was ziemlich genau dem Zeitraum des Bezugs von Krankengeld entspricht.

„Jetzt tun wir mal so – und in den anderen Fällen auch – als wenn Frau Hackmann recht hätte und bieten für die Urlaubsansprüche in diesem Zeitraum 4500 Euro an“, so Rechtsanwalt Schlemmer.

Und so wurde es schließlich von Arbeitsrichter Ulrich Nierhoff auch als Vergleich protokolliert. Die Entscheidung über den Hammer Vorlagebeschluss zu dieser Problematik wird übrigens für Anfang 2012 erwartet.

(AZ 5 Ca 1435/11)

Helge Kondring

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