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Unmut und Unverständnis bei Kraftwerk-Gegnern

14.04.2010 | 15:54 Uhr
Unmut und Unverständnis bei Kraftwerk-Gegnern

Datteln.Der CDU- Landtagsabgenordnete Lothar Hegemann diskutierte mit Krafwerkstandort-Gegnern. Er steht angesichts des Eon-Baus auf dem Standpunkt: „Illegal ist etwas erst dann, wenn die Gerichte es verboten haben.“

„Ich bin doch überrascht, was Berufspolitiker für eine dicke Haut haben,“ konstatierte Rainer Köster, Sprecher der Kraftwerkstandort-Gegner aus der Meistersiedlung, nachdem CDU-MdL Lothar Hegemann Montagabend die „Postkutsche“ verlassen hatte. Vorweg gegangen war eine kontrovers wie emotional geführte Diskussion mit dem Landtagsabgeordneten und Kandidaten der Union. Dabei gerieten die Kandidaten von Bündnis 90/Grüne, Thorsten Winskowski aus Haltern und Dirk Wienken aus RE, fast ins Hintertreffen, hatten die Bürger aus dem Schatten des Kraftwerkbaus mit Hegemann doch endlich einen Gesprächspartner aus der schwarz-gelben Landesregierung zur Stelle, dem sie Unmut, Unverständnis und Fassungslosigkeit ob der Ereignisse rund um Eon 4 mit auf den Weg geben konnten.

Dem immer wieder erhobenen Vorwurf aus der Bürgerschaft, der Bau sei spätestens nach dem OVG-Urteil vom 3. September ebenso illegal wie der im Rat gefasste Beschluss, ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten, begegnete der CDU-Politiker mit der kühlen Feststellung: „Illegal ist etwas erst dann, wenn die Gerichte es verboten haben.“

Den viel zu geringen Abstand zur Wohnbebauung und den daraus resultierenden Werteverfall ihrer Häuser – „Ich habe mein Leben lang hart dafür gearbeitet!“ – beklagten die Betroffenen. Den Aktionismus der Landesregierung, die den § 26 aus dem Landesentwicklungsprogramm gestrichen und den Kraftwerkstandort festgezurrt hatte, kritisierten sie. Am Ende stellte Rainer Köster fest: „Die Politiker kämpfen für Eon und wir Bürger müssen für unser Recht vor Gericht ziehen.“ Und die gewählten Politiker, die würden die Hände in den Schoß legen.

Mehr zum Thema

Forum: Braucht Datteln das Kraftwerk?

Inge Ansahl

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