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Verwaltungsgericht

Spielcasino kommt

02.11.2009 | 17:30 Uhr

Marl. Die Stadt machte selbst auf die Unwirksamkeit ihres Bebauungsplanes aufmerksam

Das passiert auch nicht alle Tage, dass sich eine Stadt selbst auf die Unwirksamkeit eines eigenen Bebauungsplanes beruft. Marl tat dies vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und hatte damit die Trumpfkarte in der Hand.

1974 war für den Bereich des Marler Sterns/Bergstraße ein Bebauungsplan aufgestellt worden, der aber inzwischen offiziell als ungültig erklärt wurde. Darin sollte geregelt werden, welcher Art dieses Gelände sein sollte. Die Rede war von einem reinen Gewerbegebiet, was dann aber in ein sogenanntes Mischgebiet umgewandelt wurde.

In diesem Ex-Gewerbegebiet war lange Jahre ein Discounter angesiedelt, der dann aber das Ladenlokal verließ, das seither leer stand. Zwar fand sich ein potenzieller Mieter, dessen Pläne allerdings für einen der angrenzenden Nachbarn einen gravierenden Schönheitsfehler haben: Entstehen soll ein Spielcasino.

Leerstand nun

endgültig vom Tisch

Discounter ja, Spielcasino nein? Die Stadt Marl gab dem neuen Mieter jedoch Grünes Licht, was jetzt aber das Verwaltungsgericht und dessen 6. Kammer unter Vorsitz von Richter Overthun auf den Plan rief. Der Nachbar will in seiner direkten Nachbarschaft keinesfalls ein solches Casino haben, daher klagte er dagegen.

Ohne Erfolg, denn die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass in diesem Gebiet durchaus auch ein Spielcasino sein darf und dies auch von dem Nachbarn hingenommen werden müsse.

Im ehemals ausgewiesenen Gewerbegebiet hätte das indes nicht sein dürfen. Aber dafür ist ja der entsprechende Bebauungsplan durch die Stadt aufgehoben worden. Die ist nämlich froh, den Leerstand des Gebäudes nun endgültig vom Tisch zu haben.

Christa Gruber

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