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Gericht

Schizophrene Frau muss in die Psychiatrie

11.12.2012 | 17:02 Uhr
Schizophrene Frau muss in die Psychiatrie
Foto: Kurt Michelis

Essen/Marl. Erst versucht es der Staatsanwalt, dann geht die Richterin hinaus auf den Flur vor Saal C 33 des Essener Landgerichtes und spricht mit dem neunjährigen Marler, der als Zeuge gehört werden soll. Er traut sich nicht, hat Angst vor der Angeklagten und der Situation.

Die 24-Jährige war Nachbarin seiner Familie und im Sommer vergangenen Jahres stürmte die gehörlose und psychisch kranke junge Frau grundlos auf den Jungen zu, packte ihn am Kopf und riss ihn zu Boden. Ein Ereignis, das ihn psychisch schwer belastete, erzählt seine Mutter. Er war nicht das einzige Kind, das in der Marler City Opfer unter den wütenden Angriffen der kranken Angeklagten leiden musste. Sie verpasste einem Elfjährigen einen Faustschlag vors Kinn, schlug einem anderen Kind ins Gesicht und riss einem jungen Mädchen auf einem Schulhof Haarbüschel.

Freispruch, weil nicht schuldfähig

Der Prozess endete gestern mit einem Freispruch, da die 24-Jährige nicht schuldfähig ist und an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Die Kammer ordnete aber ihre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Neunjährige muss nicht aussagen. Seine Mutter erzählt als Zeugin, dass sie damals dazwischen ging, um einen zweiten Angriff der 24-Jährigen zu verhindern. Inzwischen ist diese mit Medikamenten ganz gut eingestellt und berichtet, übermittelt von einem Gebärdendolmetscher, dass Kinder sie ausgelacht und verspottet hätten. „Da habe ich sie geschubst. Ich finde es nicht schön, dass man einen auslacht“, so die junge Frau.

„Das vergisst man nicht“, sagt der 14-jährige Schüler, den am 28. Juli plötzlich und unerwartet die Faust der Angeklagten am Kinn traf. Die Frau habe wild gestikuliert, erinnert er sich und dann sei schon die Faust geflogen. „Ich war fassungslos“, empört sich noch immer seine Mutter, die Zeugin des Vorfalls war. „Wie im Krimi“, erzählt sie. Die Frau habe ausgeholt und ihrem Sohn „volles Rohr“ vors Kinn geschlagen. Wenn andere ihn nicht festgehalten hätten, wäre er rückwärts aufs Pflaster gestürzt. Diese Gefahr bei den Angriffen auf Kindern sah auch die Kammer und hielt deshalb die Unterbringung für notwendig.

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