Mit „mediterraner“ Leichtigkeit
26.07.2011 | 16:06 Uhr 2011-07-26T16:06:00+0200Marl.33-jähriger Marler handelt trotz Hartz-IV-Bezug mit Schrott. Verfahren wegen Geständigkeit, Wiedergutmachung und Reue eingestellt
Probleme nimmt der 33-jährige Marler mit einer „mediterranen Leichtigkeit“. Für die Lösung seiner Probleme muss er aber immer wieder die Gesetze übertreten. Jetzt stand der gebürtige Bosnier wegen Betrügereien zu Lasten des Arbeitsamtes vor Gericht.
Aufgefallen ist er nur zufällig: Bei einer Fahrzeugkontrolle des Zolls im Juni letzten Jahres fand sich in seinem Bulli reichlich Schrott. Und ein ganzer Stapel von Barabrechnungen über Schrottverkäufe lag auch noch im Auto. Gleichzeitig bezog der Marler aber auch Arbeitslosengeld. Unterm Strich, so der Vorwurf, hatte er mehr als 2000 Euro zu Unrecht bezogen. Das mit dem Arbeitslosengeld gab der Marler unumwunden zu.
Aber dass er vom Zoll „erwischt“ worden sei, das sah er anders: Er habe von sich aus die Beamten angesprochen, um sich zu erkundigen, wie er sich mit dem Schrottverkauf richtig zu verhalten habe. Der Papierkram sei eben nicht seine Sache, erklärte sein Anwalt Ralf Brinkmann. Das habe er alles nachholen wollen. Hat er auch gemacht, stellte das Gericht fest. Allerdings ist der Marler seit zehn Jahren gerichtsbekannt: Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung, Betrug, Diebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz, Unterschlagung – das Vorstrafenregister ist lang, zwei Bewährungsstrafen laufen noch. Reicht da eine weitere Bewährungsstrafe? Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten jetzt gute Aussichten. Er habe einen entscheidenden Schritt gemacht und sei wieder zu seinen Eltern gezogen, das habe seine wirtschaftliche Situation entspannt. Das demonstrierte der Angeklagte sofort und legte 1500 Euro auf den Tisch: Ein Teil der Wiedergutmachung, die er aus früheren Verfahren noch bezahlen musste. Sein neuer Arbeitgeber (seit Juni) habe ihm Vorschuss gegeben, seine Eltern hätten ihm geholfen. Anwalt Brinkmann: Der Marler ist geständig, reumütig und leistet Wiedergutmachung. Ob man nicht über eine Einstellung des Verfahrens nachdenken könnte? Ein weiterer Grund: Die Taten stammen aus der Zeit vor der letzten Verurteilung (August 2010), seitdem sei er nicht wieder auffällig geworden, eine neuerliche Bestrafung hätte seine Bemühungen um Wiedergutmachung beendet. Das Verfahren wurde eingestellt.
20:59
gut zu wissen,werd ich in zukunft auch so machen,warum bin ich so blöd,stehe jeden morgen um 4uhr auf damit ich pünktlich um 6uhr am arbeitsplatz bin,von dem ich erst um 17uhr wieder zurück bin,danke für den tip