Kreis soll künftig seine Umlagen absegnen lassen
09.01.2012 | 19:04 Uhr 2012-01-09T19:04:00+0100
Vest.Kaum ist die Dauerdebatte um die Gemeindefinanzierung mit der Verabschiedung des Stabilitätspakts Städtefinanzen etwas abgeflaut, steht neuer politischer Ärger zwischen Städten, Verbänden und dem Land ins Haus. Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf über die „Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“, das sogenannte Umlagengenehmigungsgesetz, dürfte nicht allen Körperschaften schmecken.
Kreisen und Verbänden mit etwa dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) beschert sie eine stärkere Kontrolle durch die Bezirksregierung, explizit gefordert ist nämlich, dass „die Festsetzung der Umlagensätze genehmigt werden“ sollen.
Der Landkreistag hat, so Recklinghausens Landrat Cay Süberkrüb (SPD), dazu bereits Stellung genommen und von einer „Gängelung der Kreise“ gesprochen. Süberkrüb sagt aber auch: „Ich habe keine Probleme damit, dass die Kommunalaufsicht auf unseren Haushalt schaut.“
Und doch könnte er über die ohnehin schon laufenden permanenten Diskussionen zur Kreisumlage hinaus ungewollt neuerlichen Ärger mit den zehn Städten im Kreis bekommen. Denn das Umlagegenehmigungsgesetz sieht auch die Möglichkeit zur Erhebung von Sonderumlagen vor, ja fordert sie geradezu, um den willentlichen Eigenkapitalverzehr der Kreise in der Vergangenheit zum Schutz der Städte rückgängig zu machen. So war der Kreis Recklinghausen noch vor den hiesigen Städten bilanziell überschuldet.
Dass es Ärger und Diskussionen über das Gesetz geben wird, darüber ist sich Landtagsabgeordneter Andreas Becker (SPD) durchaus im klaren. Er hat an dem Gesetzentwurf der Landesregierung mitgestrickt und sagt: „Die Städte haben gefordert, dass die Umlageverbände bei der Konsolidierung von Haushalten mit ins Boot genommen werden. Umlagen müssen künftig genehmigt werden“ Die Konsolidierung etwa eines Kreishaushalts und damit auch die Sonderumlage von Gemeinden könne über zehn Jahre gestreckt werden. Von einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung könne nicht die Rede sein.
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