Das aktuelle Wetter Unser Vest 13°C
Vest

"Jeder kann helfen"

08.01.2008 | 21:55 Uhr

Was tun, wenn man Opfer einer Gewalttat wird? Wie eingreifen als Zeuge? Ludger Wiedenbusch, Opferschutzbeauftragter der Polizei Recklinghausen, glaubt: Viele tun nichts, weil sie an ihren Ansprüchen scheitern

BLICKPUNKTJUGENDGEWALT Recklinghausen. Die jüngsten brutalen Übergriffe in München und Frankfurt durch jugendliche Täter hinterlassen ein Gefühl der Ohnmacht: Was kann man tun, wenn man Opfer wird von Gewalt? Was, wenn man sieht, dass jemand zusammengeschlagen wird? Ludger Wiedenbusch, Opferschutzbeauftragter der Polizei Recklinghausen, beruhigt: Jeder kann etwas tun. Doch meist unterlassen wir die Hilfe, weil wir uns von unseren eigenen Ansprüchen überfordert fühlen.

"Viele tun deswegen nichts, weil sie für sich eine hohe Messlatte anlegen und dann nicht erreichen. Sie denken ,Das schaff' ich nicht.' Aber niemand muss einen Gewalttäter angreifen, um zu helfen", erklärt der Polizist. So viel erwarte selbst der Gesetzgeber nicht, auch wenn unterlassene Hilfeleistung ein Straftatbestand ist. Aber es gibt eine Mindestanforderung, zu der jeder fähig sei: "Hilfe holen, bei der Polizei oder der Feuerwehr anrufen."

Allerdings greift ein paradoxer Mechanismus, wenn Gewalt auf offener Straße passiert: Je mehr Menschen die Szene beobachten, desto weniger wird geholfen. Diesen Mechanismus gilt es zu durchbrechen: "Als Opfer und als Zeuge sollte man sich einen herauspicken und den gezielt ansprechen, um ihn aus der Anonymität zu holen: ,Sie da, in dem grünen Kleid, ich werde angegriffen. Rufen Sie die Polizei.'" Und sobald einer sich überwunden hat, setzt sich eine regelrechte Helferkette in Gang: Den anderen fällt es leichter, auch zu helfen.

Doch nicht immer sind andere Menschen in der Nähe. Wiedenbusch rät, im Falle eines Angriffs nicht in abgelegene Ecken zu flüchten, sondern die Öffentlichkeit zu suchen. Passiert ein Übergriff in der Nacht, auf der Straße, hilft nur ein Ruf, um die Leute aus den Betten ans Fenster zu bewegen: ",Feuer, Feuer' schreien. Und dann wieder gezielt Menschen ansprechen."

Um gar nicht erst Opfer zu werden, sollte man auf seine Körpersprache achten: "Der Täter hat ein niedriges Selbstwertgefühl, das er über das Opfer aufmöbeln will. Er sucht also jemanden, mit dem das gut funktionieren kann." Signalisiert man dann Unterlegenheit, kann man den Blickkontakt nicht halten, duckt man sich, weiß der Täter intuitiv: Mit dem könnte das klappen. Reagiert man hingegen mit einer aufrechten Körperhaltung, einer festen Stimme auf Pöbeleien, fällt man womöglich durch das Raster.

Bei Gruppen allerdings ist besonders große Vorsicht geboten: "Hier glaubt einer, er habe Rückendeckung. Wenn man da verhauen wird, kann man wahrscheinlich nicht viel machen." Hier ist es wieder wichtig, Hilfe herbeizurufen und so die Täter zu verunsichern mit einer Situation, die sie nicht erwartet hatten.

Im Zweifel, so Wiedenbusch, sollte man allerdings Situationen meiden, in denen man zum Opfer wird. "Wenn man etwa eine lärmende, Flaschen schmeißende Gruppe sieht, muss man da nicht unbedingt entlanggehen. Denn dann strahlt man automatisch Unsicherheit aus."

Von Géraldine Fenske g.fenske@waz.de 02361 9370-127

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/1823981/create

Aktuelle Fotos und Videos
Canisiusschule feiert Geburtstag
Bildgalerie
Schulfest an Marler...
2. Firmenlauf in Oer-Erkenschwick
Bildgalerie
Spaß-Teamlauf
Aus dem Ressort
Nicht die erste Messerattacke
Polizei sucht Zeugen
Seine Ehefrau Katja W. (33) hat er mit 22 Messerstichen getötet. Er selbst hat sich bei der Tat in der vergangenen Woche so schwer am Arm verletzt, dass er operiert werden musste und nach wie vor im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Fröndenberg liegt. Am nächsten Mittwoch werden die drei kleinen
CDU fordert Rücktritt des Landrats
Streit um...
Der Druck auf Landrat Cay Süberkrüb (SPD) wächst weiter. Die Kreistags-Fraktion der CDU beschloss am Freitag in einer Sondersitzung einstimmig, für die kommende Kreistagssitzung am 18. Juni einen Antrag einzubringen. Dessen Inhalt: Der Kreistag möge beschließen, den Landrat zum Rücktritt