Intensivtäter nach brutaler Attacke erneut vor Gericht
19.02.2010 | 15:25 Uhr 2010-02-19T15:25:00+0100Recklinghausen. Nur drei Monate nach seiner letzten Verurteilung steht der Sohn einer Polizistin wieder vor Gericht. Und auch diesmal ist die Liste der Vorwürfe gegen den „Intensivtäter“ lang: schwere Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl und Widerstand gegen Polizisten.
Erst im November war der 21-jährige Mann aus Oer-Erkenschwick u.a. wegen Raubes zu einer Gesamt-Jugendstrafe von über drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Kurz vor dem Richterspruch war er untergetaucht, wurde erst Tage später gefasst. Vor dem Prozess gestern konnte er sich aber nicht verstecken; er sitzt in U-Haft und kam in Handschellen in den Saal.
Der Staatsanwalt hatte drei Anklagen für den 21-Jährigen parat: Die schlimmste Tat ereignete sich in der Nacht vom 27. auf den 28. September. Vor einer Kneipe am Berliner Platz in Oer-Erkenschwick warf der 21-Jährige einem Kontrahenten (23) ein Bierglas aus nächster Nähe ins Gesicht. Aus Notwehr, wie der Angeklagte behauptete. Sein Gegenüber habe im Streit ein Messer gezogen. „Ich habe einen Stich gespürt und mich mit dem Glas verteidigt“, sagte der Angeklagte. Der 23-Jährige aber beteuerte: „Er hat mir ganz plötzlich und ohne Vorwarnung das Glas ins Gesicht gehauen, als ich zufällig vorbeikam.“ Durch das kaputte Glas erlitt er eine sechs Zentimeter lange Schnittwunde im Mundbereich. Seine Sprechschwierigkeiten waren gestern noch deutlich zu hören. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass das Opfer wegen der Narbe „dauerhaft entstellt” bleibt.
Gegen drei Polizisten heftig gewehrt
Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich schon vor dem Vorfall via Internet wüst beschimpft und bedroht, weil der 23-Jährige Kontakt zur Schwester des Angeklagten hatte.
Ein weiterer Anklagepunkt: In der Nacht zum 1. Mai wurde der 21-Jährige beim Landjugendfest in Oer-Erkenschwick wegen seiner aggressiven Art in Polizeigewahrsam genommen. Doch weil er sich so heftig gegen drei Polizisten wehrte, mussten die noch im Streifenwagen Pfefferspray einsetzen. Der Angeklagte sagte zu den Vorwürfen nur: „Teilweise stimmt das, teilweise stimmt das nicht.“ Der Prozess wird fortgesetzt.
19:07
Will hoffen es war Pfefferspray, zum Einsatz gegen Menschen geeignet.
Es gibt nämlich zwei Arten, das eben erwähnte und eines zum Einsatz gegen Tiere geeignet.
Welche siich wohl eher als Notwehrmittel für die Damenwelt eignet erschließt sich daraus, dass die Polizisten das Ihrige im Streifenwagen einsetzten; ein Einsatz des Letzteren in geschlossenen Räumen auch für Umbeteiligte eher geschwollene Augen als ein kühles Lächeln verursacht.
Achtung, die Damen, wenn ihr Euch mit letzzterem verteidigt, ist Notwehr nicht mehr gegeben!