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Im Februar wird der neue Integrationsrat gewählt

04.01.2010 | 16:24 Uhr
Im Februar wird der neue Integrationsrat gewählt

Marl. Die Vorbereitungen sind bereits angelaufen: Am Sonntag, 7. Februar, wird der neue Integrationsrat gewählt – und zwar in fünf Wahllokalen im Stadtgebiet.

Was leistet dieses Gremium eigentlich? Im Idealfall vertritt der Integrationsrat die Interessen der in Marl lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich zu zwei Dritteln aus gewählten Migrantenvertretern und zu einem Drittel aus Ratsmitgliedern zusammen. Gemeinsam soll die Basis dafür geschaffen werden, die Integrationspolitik in der Stadt zu befördern.

Mindestens 16 Jahre alt

Wahlberechtigt sind entsprechend alle Ausländer, die am Wahltag sechzehn Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Marl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Deutsche Staatsangehörige sind unter den gleichen Voraussetzungen wie ausländische Bürger wahlberechtigt, sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Wahltag erwor-ben worden haben und sie sich auf Antrag spätestens bis zum zwölften Tage vor dem Wahltag in das Verzeichnis haben eintragen lassen (der Antrag ist beim Ordnungsamt im Rathaus in den Zimmern 43, 44 und 46 erhältlich).

Gewählt werden können übrigens auch deutsche Staatsangehörige.

Über die Möglichkeiten dieses Gremiums streiten sich die Geister. Im Idealfall legen Stadtrat und Integrationsrat gemeinsam einen Rahmen für die Aktivitäten fest. Er kann etwa das Recht erhalten, über Mittel für die Integrationsarbeit zu entscheiden.

Über den Einsatz von Geld selbst entscheiden

Auch kann dem Integrationsrat die Möglichkeit einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit in Fragen der Integration gegeben werden. Damit gewinnt er das politische Gewicht eines Ratsausschusses. Wie bei Entscheidungen anderer Ausschüsse muss der Rat endgültig zustimmen. Nur Beschlüsse, die ausdrücklich keiner weiteren Beratung bedürfen, sind sofort für die Stadtverwaltung bindend.

Dabei kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen. Seine Mitglieder sind berechtigt, bei der Beratung im Stadtrat die Entscheidungen zu vertre-ten. Aber auch der Bürgermeister, der Rat oder die Ausschüsse können sich an den Integrationsrat wenden und ihn zu Stellungnahmen auffordern.

Um welche Fragen es geht?

Etwa um eine bessere politische Teilhabe für Migranten, um kommunales Wahlrecht, um Verbesserungen der Schul-erfolge von Migrantenkindern beispielsweise durch koordinierte Alphabetisierung in der Grundschule oder durch die Einrichtung eines modernen muttersprachlichen Unterrichts an den Schulen und vieles mehr. fripo

Friedhelm Pothoff

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