Gericht hebt Missbilligung gegen Polizeibeamten auf
18.02.2010 | 15:11 Uhr 2010-02-18T15:11:00+0100Vest. Ein G'schmäckle bleibt hängen, weil niemand die Frage beantwortete, wie es überhaupt zu der Missbilligung gegen den Polizisten gekommen ist. Vermutlich ging es darum, dass er die Anzeige eines Oberstaatsanwalts, nachdem dessen Auto beschädigt worden war, nicht mit Inbrunst bearbeitet hat.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unter Vorsitz von Präsident Fessler riet dem Vertreter des Polizeipräsidiums Recklinghausen dringend an, diese fragwürdige Missbilligung schnell wieder aufzuheben. Glücklicherweise gab es formelle Fehler bei Erteilung dieser einer Abmahnung gleichen Missbilligung, sodass das Ganze ohne große Peinlichkeiten und Gesichtsverlusten über die Bühne gehen konnte.
Geschehen war wohl dies: Unbekannte beschädigten das Fahrzeug eines Oberstaatsanwaltes in Recklinghausen. Die Anzeige soll von dem Beamten nicht mit der gewünschten Inbrunst bearbeitet worden sein. Es kam wohl zu einer Art Beschwerde, woraufhin man den Beamten kurzerhand mit eben dieser Missbilligung überzog.
Förmlich übers Knie gebrochen
Angehört, wie vorgeschrieben, wurde der Beamte dazu nicht, die Missbilligung schien förmlich übers Knie gebrochen worden zu sein. So gehe das nicht, erklärte die Kammer unmissverständlich. Es müsse vom Vorgesetzten zunächst einmal der ganze Sachverhalt nachgefragt und dem Beamten vorgehalten werden. Auch das war im vorliegenden Fall augenscheinlich nicht passiert.
Dem dringenden Rat durch das Gericht, das Ganze möglichst glatt vom Tisch zu bekommen, um nicht noch mehr Fragen aufzuwerfen, kam der PP-Vertreter dann auch nach: Für den betroffenen Beamten ist wichtig: Seine Personalakte ist jetzt wieder weiß.
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es geschehen noch Zeichen und Wunder