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Prozess

Extrem-Stalker muss in die Psychiatrie

09.02.2010 | 18:21 Uhr
Extrem-Stalker muss in die Psychiatrie

Recklinghausen. Dieser Fall ging unter die Haut: Nach 14-monatiger Verhandlung hat das Gericht in Recklinghausen einen Extrem-Stalker zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Ins Gefängnis muss der 35-jährige Recklinghäuser allerdings nicht. Die 1. auswärtige Strafkammer ordnete umgehend die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.

Das Urteil ist der Schlusspunkt eines Dauerprozesses. An 30 Tagen wurde verhandelt, Auftakt war der 9. Dezember 2008. Die Richter sind überzeugt, dass der 35-Jährige zwei Jahre lang drei Ex-Freundinnen terrorisiert hat. SMS im Minutentakt, ständige Telefonanrufe in der Nacht, massenhaft Briefe und persönliche Drohungen: So trieb der Angeklagte seine Opfer laut Urteil in die Verzweiflung.

„Seine ewigen Nachstellungen haben mir Angst eingejagt. Er war unberechenbar”, hatte ein Opfer im Prozess gesagt. Selbst Gerichtsbeschlüsse, in denen verfügt worden war, dass er sich den Frauen bis auf eine bestimmte Distanz nicht mehr nähern dufte, ignorierte er. „Kaum Schlaf, ständig Angst - ich traue mich nicht mehr raus”, sagte eine Ex-Freundin (24), die mit dem Angeklagten sogar ein Kind hat. Selbst bis ins Frauenhaus hat der 35-Jährige seine Opfer nach Ansicht der Richter verfolgt. Außerdem soll er die schwangere 24-Jährige mehrfach geschlagen haben.

Vor Gericht galt der Recklinghäuser allerdings als vermindert schuldfähig. Laut Gutachter leidet er an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Eine Wiederholungstat könne nicht ausgeschlossen werden, hieß es im Prozess. Im Gegenteil. Der 35-Jährige selbst hatte sich vergeblich gegen seine Verurteilung gewehrt, hatte immer neue Beweisanträge gestellt. Außerdem hielt er die Richter und Gutachter für befangen.

Kaspar Kamps

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