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Stadtentwicklung Herten-Süd

EU fordert Fördergelder zurück

13.09.2012 | 17:43 Uhr
EU fordert Fördergelder zurück
Das Studio „Freiraum“ an der Ewaldstraße entstand im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzepts Herten-Süd“. Matthias Müller, Leiter der Caritas Herten, Jürgen Schepp vom Haus der Kulturen und Projektbetreuerin Schirin Nosseir (v.l.) bei der Präsentation im Jahr 2011.Foto: Lutz von Staegmann

Herten. Die Stadt Herten muss 880 000 Euro Fördergelder zurückzahlen, die sie im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzepts Herten-Süd“ aus EU-Mitteln von 2005 bis 2012 erhalten hat. Mit dem Projekt, das noch bis Ende 2013 läuft, wurde und wird Süden der Stadt erneuert, um dem regionalen Strukturwandel und der demografischen Entwicklung entgegen zu wirken sowie dem Stadtteil eine neue soziale Lebensqualität zu geben.

Zwei Formfehler monierte die Bezirksregierung, die mit der EU-Prüfstelle und dem Finanzministerium die Förderung für das Projekt unter die Lupe nahm. Sachlich sei das Projekt schlüssig und sinnvoll, doch rein formale Gründe haben nun zu dieser Forderung geführt, gegen die die Verwaltung auch rechtlich nicht angehen will.

Beanstandung eins: das praktizierte Vergabeverfahren. Die Stadt erarbeitete mit sozialen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden Konzepte und Programme, um der Bildungsbenachteiligung im Stadtteil Herten-Süd entgegenzuwirken und neue Strukturen zu schaffen. Ein Beispiel ist das Studio „Freiraum“ an der Ewaldstraße, in dem die Caritas Herten für Kinder und Jugendliche kostenfreie Kurse anbietet. Allerdings hätte man nicht mit den Vereinen und Institutionen sofort einen Vertrag abschließen dürfen, sondern die Projekte noch einmal ausschreiben müssen. „Formalrechtlich war das ein Fehler“, so Baurat Volker Lindner.

Beanstandung zwei: Zur Entwicklung der Projekte wurden Architektur- und Ingenieur-Büros in Anspruch genommen. Nach Auffassung der Stadtverwaltung sei es egal gewesen, welche Firmen die Aufträge erhalten, weil diese an entsprechende Honorarordnungen gebunden sind und somit kein Wettbewerb zu erwarten ist, wie es auch eine rechtliche Bewertung aus dem Jahr 2003 belegt. Die EU-Prüfstelle sieht dies jedoch anders. Es seien reine Dienstleistungsaufträge gewesen, die „wettbewerblichen Verfahren“ unterliegen würden. Zwei Drittel der errechneten 880 000 Euro Rückforderungen entfallen auf diesen Mangel, das andere Drittel auf die fehlenden Ausschreibungen der Projekte.

Wettbewerbliches Verfahren

Für das Jahr 2008 liegt die Rückforderung bei 305 000 Euro. Für die Jahre 2005 bis 2007 werden es nach einer formellen Anhörung etwa 275 000 Euro sein. Und für die Zeit von 2009 bis 2013 – bis zum Auslaufen des Projekts „Integriertes Handlungskonzept Herten-Süd“ – werden noch einmal rund 300 000 Fördergelder gestrichen. Dass die Stadt das Geld direkt überweisen muss, davon geht Bürgermeister Dr. Uli Paetzel nicht aus, denn Herten ist derzeit mit 1,8 Millionen Euro in Vorfinanzierung gegangen. Paetzel rechnet damit, dass die ausstehenden Fördermittel gekürzt werden: „Ob wir das Projekt 2005 angestoßen hätten, wenn wir gewusst hätten, dass die Förderung von 80 auf etwa 70 Prozent sinkt? Wer weiß das schon.“

Michael Jacobs

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