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Schnürsenkelprozess

„Ein Liedchen haben wir nicht geträllert“

10.07.2012 | 18:33 Uhr
„Ein Liedchen haben wir nicht geträllert“
Die beiden vernehmenden Polizeibeamten wurden im Schnürsenkel-Prozess am Dienstag befragt. Sie hatten den angeklagten Jobs S. am Abend nach der Tat festgenommen.

Bochum/Recklinghausen. Verhielten sich die Polizeibeamten bei der Vernehmung von Jobst S. (66) vorschriftsmäßig? Diese Frage stand gestern im Zentrum des achten Verhandlungstages im sogenannten „Schnürsenkelprozess“.

Eine Seniorin aus Recklinghausen war im September 2011 in ihrer Wohnung von dem ehemaligen Bankangestellten und Rentner Jobst S. mit Schnürsenkeln hinterrücks erdrosselt worden. Die 84-Jährige hatte ihm 800 Euro geliehen. Eine Summe, die er aber nicht zurückzahlen konnte, „weil es zu Hause eng war“. Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf „Mord mit heimtückischer Absicht“. Die Verteidigung sieht in der Tat eine Affekthandlung. Das Opfer habe den Angeklagten beschimpft und gedemütigt.

Der Angeklagte hatte im Prozessverlauf eine ganze Liste von Vorwürfen gegen die Beamten des Polizeikommissariats Recklinghausen vorgetragen. Man habe ihn, einen bis dato unbescholtenen Mann, in Handfesseln zu Hause abgeführt. Weil er keinen Anwalt kannte, habe ihm die Polizei bei der Vernehmung keine Rechtsvertretung zur Seite gestellt. Die chronologische Abfolge eines Teils des Vernehmungsprotokolls stimme nicht. Es habe keine Pause gegeben. Und: Nach der vierstündigen Vernehmung sei er physisch und psychisch nicht mehr in der Lage gewesen sei, das Protokoll beim Durchlesen zu verstehen.

Zwei vernehmende Beamte traten gestern in den Zeugenstand. Der Protokollführer konnte sich an viele Details aus der Vernehmung im September 2011 nicht mehr erinnern. „Hatten Sie den Eindruck, dass der Angeklagte während der Vernehmung frisch und munter war?“, fragte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Mankel den Beamten. Antwort: „Ein Liedchen haben wir nicht geträllert.“

Mehr Licht in die Vernehmungssituation brachte die Beamtin, die den zweiten Teil des Verhörs bestritt, in dem der Angeklagte „völlig überraschend“ ein Geständnis ablegte. Das sei aus freien Stücken heraus geschehen. „Der Angeklagte hat in der Vernehmung nie Klage geführt, dass er eine Pause braucht“, so die Kommissarin gestern. Jobst S. habe vielmehr detailliert den Tathergang geschildert, unter anderem auch, dass er mit der Begründung „zur Toilette zu müssen“, aufgestanden, hinter das Opfer getreten und es dann erdrosselt zu haben. Angeblich, so der Angeklagte, habe er das nie so gesagt. „Warum“, so gestern die Beamtin, „sollte ich diese Formulierung erfinden? Meine Aufgabe ist es, die Wahrheit herauszufinden und nicht zu manipulieren.“ Auf dieser Aussage basiert der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte sei „heimtückisch“ vorgegangen, als er die Frau hinterrücks erdrosselte.

Irene Stock

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