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Urteil am Landgericht Bochum

Drei Jahre Haft für Missbrauch eines Nachbarkindes

26.06.2012 | 19:58 Uhr
Drei Jahre Haft für Missbrauch eines Nachbarkindes
Schon am zweiten Prozesstag ist ein Urteil ergangen.

Bochum/Recklinghausen. Wegen vierfachen sexuellen Missbrauchs, in einem Fall sogar schwer, verurteilte die Jugendschutzkammer des Landgerichts Bochum den 56-jährigen Recklinghäuser Wolfgang Z. zu drei Jahren Haft. Das Gericht schloss sich damit dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft an. Der Familienvater hatte ein achtjähriges Nachbarmädchen mit dem Vorwand, Fischfutter für seine Zierfische zu holen, in den Keller gelockt und dort missbraucht. Zuhörer im Gerichtssaal quittierten das Urteil mit Protest. „Das ist doch ein Witz“, so ein Mitglied der Bürgerinitiative „WHIR in Hochlarmark“. Die BI hatte sich nach dem Bekanntwerden des Übergriffs gegründet.

Der Missbrauch passierte 2009, war aber jetzt erst aktenkundig geworden, nachdem in der Grundschule des Mädchens ein vom Förderverein finanziertes Theaterprojekt stattfand, bei dem es um das Thema Missbrauch ging. Anschließend hatte sich das Kind seinen Eltern offenbart. Der Täter galt bei den Nachbarn als nett und hilfsbereit, er war Jugendwart im Sportverein. In dem Strafmaß ist auch die Verurteilung für weitere vier Übergriffe inbegriffen. 2010 hatte der Recklinghäuser während seines Urlaubs in Bayern innerhalb von fünf Tagen vier Kinder „angefasst“: Eines der Kinder war erst vier Jahre alt. Im April 2011 war er dafür verurteilt worden. Das Strafmaß, ein Jahr und sechs Monate, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Im Zuge der Ermittlungen in Recklinghausen wurden auf dem PC des Rentners kinderpornografische Dateien gefunden. Der Vorsitzende Richter Kirfel attestierte dem Verurteilten eine „pädo-sexuelle Nebenströmung“, da er mit seiner Ehefrau ein normales Sexualleben geführt habe. „Sie hätten sich das alles erspart, wenn Sie ihre sexuellen Neigungen vorzeitig offenbart und therapiert hätten“, warf er Wolfgang Z. gestern vor. Einzig dessen Geständnis bei der Polizei sei als Pluspunkt zu bewerten.

Nebenklägerin Christel Dymke, Rechtsanwältin aus Recklinghausen, schilderte die Folgen für das Mädchen. Es leide seit den Übergriffen unter Angstzuständen, habe sich in der Schule verschlechtert. „Der Satz‚ Sexueller Missbrauch ist Mord an der Seele, wird aber nicht wie Mord bestraft, stimmt“, so Dymke.

Dass das Urteil bereits am zweiten Verhandlungstag gesprochen wurde, führt die BI auf den öffentlichen Druck zurück. „Wir glauben, dass durch WHIR das Ganze beschleunigt wurde“, so ihr Sprecher Thomas Brauckmann. Damit werde den Opfern und den Angehörigen ein oft langes Verfahren erspart.

Nach dem Urteilsspruch konnte Wolfgang Z. erst einmal nach Hause gehen. Mit der Vollstreckung der Haft wird erst in drei bis sechs Monaten gerechnet. Zwischenzeitlich muss er an einer Sozialtherapie in Gelsenkirchen teilnehmen. Dass der Verurteilte nun in direkter Nachbarschaft zu dem Opfer wohnt, ist für die BI „ein Skandal“.

Irene Stock

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Kommentare
27.06.2012
09:19
Zwei Fragen...
von ergo-oetken | #1

Der Vorsitzende Richter Kirfel attestierte dem Verurteilten eine „pädo-sexuelle Nebenströmung“, da er mit seiner Ehefrau ein normales Sexualleben geführt habe.


Herr Kirfel, was verstehen Sie unter einem "normalen Sexualleben"?

-
„Sie hätten sich das alles erspart, wenn Sie ihre sexuellen Neigungen vorzeitig offenbart und therapiert hätten“, warf er Wolfgang Z. gestern vor.


Herr Kirfel, inwieweit halten sie den Drang, wehrlose Kinder einzuschüchtern, zu demütigen, zu beschmutzen und zu entwerten für eine sexuelle Neigung?

Angelika Oetken, Berlin, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit

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