Die „Aktivitäten“ des Herrn H. aus Haltern
23.12.2011 | 17:42 Uhr 2011-12-23T17:42:00+0100
Bochum/Datteln.Nein, es sollte nicht der neue Körperscanner im Landgericht Bochum getestet werden, wie ein Prozessbeobachter vermutete. Vielmehr waren die „Aktivitäten“ des Anklagten Volker H. (47) aus Haltern am See im Prozess um den gewaltsamen Tode von Klaus Kandaouroff Anlass für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Gericht.
Routinemäßige Besucherkontrollen im Eingangsbereich des Landgerichts sind Usus. Besucher gehen durch einen Metalldetektor, Mäntel, Jacken und Taschen werden kontrolliert. Prozessbeteiligte und Zuhörer des Kandaouroff-Prozesses mussten dieses Procedere am Freitag zweimal über sich ergehen lassen.
Ein Treppenaufgang zum Verhandlungssaal war gesperrt, vor dem Verhandlungssaal war ein Metalldetektor aufgebaut, davor mehrere Justizbeamte. Angeordnet hatte diese Kontrollen der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Mankel. „Von der JVA Düsseldorf wurden Aktivitäten des Herrn H. gemeldet, die mich veranlasst haben, diese Sicherheitsvorkehrungen anzuordnen“, erläuterte Mankel.
Der Angeklagte Volker H. aus Haltern am See hatte auffallend viele Arztbesuche (außerhalb der JVA) beantragt und unternommen. Darüber hatte die Haftanstalt das Landgericht informiert. Richter Mankel leitete daraus mögliche Fluchtgedanken von Volker H. ab. Dieser wurde am Freitag auf der Fahrt ins Gericht und im Gerichtssaal von drei Justizbeamten bewacht.
Ansonsten verlief der Prozess wenig spektakulär, diente nur der Fristwahrnehmung. Richter Mankel verlas ein Gutachten des Bundeskriminalamtes (BKA) vom August über die Auswertung der Pistolenmunition, die auf einem Bauernhof in Niedersachsen beschlagnahmt worden war. Dort hatte der Angeklagte Volker H. zeitweise gewohnt (die WAZ berichtete). „Eine Feststellung von Tatzusammenhängen ist nicht möglich“, so das Fazit des Gutachtens.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage von Strafverteidiger Hans Reinardt, Marl, die Anonymität des Informanten aufzuheben, an das Oberverwaltungsgericht Münster verwiesen. Die Begründung: Eine Eilbedürftigkeit sei nicht gegeben, da der Prozess bis Februar 2012 angesetzt sei. Die Hinweise des Informanten hatten zur Festnahme des Angeklagten Mladen P. aus Haltern am See geführt. der Tippgeber hatte im Gegenzug über einen Mittelsmann eine Belohnung von 300 000 Euro mit der Familie Kandaouroff ausgehandelt. Der Prozess wird am 12. Januar fortgesetzt.
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