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Blaulicht-Attrappe am Privatwagen nicht verboten

Blaulicht-Attrappe am Privatwagen nicht verboten

Blaulicht-Attrappen für Privatwagen können grundsätzlich von den Zulassungsbehörden genehmigt werden. Das liege im Ermessen der jeweiligen Behörde, sagte eine Richterin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Dienstag. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass es sich um eine „echte Attrappe“ handele, die nicht eingeschaltet werden könne. Ein Duisburger Autofahrer will die Genehmigung seiner Blaulicht-Attrappe vor Gericht durchsetzen, wird damit aber voraussichtlich scheitern.

Düsseldorf. 

Weil er seinen Wagen inzwischen verkauft habe, sei das Rechtsschutzinteresse entfallen, so die Richterin. In Internet-Foren zu Verkehrs- und Rechtsfragen wird die Zulässigkeit der Blaulicht-Attrappen rege diskutiert.

Ihr Mandant sei wegen der Attrappe auf dem Dach häufig kontrolliert worden, auch von der Polizei, sagte die Anwältin des Klägers. Was er mit der Attrappe bezwecke, wisse sie nicht (Az.: 14 K 3448/14).

Die Stadt Duisburg hatte die Attrappe zunächst in den Fahrzeugschein eingetragen, später aber die Betriebserlaubnis für den gesamten Wagen entzogen, weil der Kläger das Blaulicht in Betrieb genommen haben soll. Er selbst bestreitet dies.

2015-12-08 14:41:35.0