Armes Vieh in Waltrop
01.09.2010 | 17:57 Uhr 2010-09-01T17:57:00+0200
Vest.Wenn das am Mittwoch gesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen rechtskräftig wird, dürfte es mit der Viehhaltung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Franz-Josef S. Im Eickel, zurzeit noch etwa fünfzig Tiere, in Waltrop bald vorbei sein.
Der Kreis hatte dem Mann, der nach eigenen Angaben mit der Tierhaltung überhaupt nichts zu tun hat, am 8. April 2010 per Untersagungsverfügung aufgegeben, den Tierbestand bis 31. Mai aufzulösen und diese Verfügung, verbunden mit einem Veräußerungsgebot, bis Ende Oktober verlängert.
Die Auseinandersetzung des Kreises mit Landwirt Franz-Josef S. begann 2003. Damals alarmierte der Schlachthof Lünen die Behörde, weil zur Verarbeitung angelieferte Tiere massive Scheuerstellen, hervorgerufen durch Ketten, aufwiesen. Vor vier Jahren kam es zur ersten „Wegnahme“ von 19 Rindern und drei Schafen. Dabei verschwand ein eingeschläfertes Tier, bevor es untersucht werden konnte.
Wegen „nicht mehr hinnehmbarer Zustände“ hatte der Kreis vor knapp einem Jahr 17 Kälber vom Hof holen lassen, von denen fünf schon tot waren. Im Februar wurde die Veräußerung von weiteren zwölf Kälbern angeordnet, von denen zwei sogar wegen Salmonellenverdachts getötet werden mussten. Die tierschutzrechtlichen Vorwürfe, alle nach Ortsterminen dokumentiert, stützten sich vor allem auf das Fehlen ärztlicher Versorgung bzw. schwerwiegende Defizite bei Versorgung mit Futter und Wasser. Die Fleischqualität wurde von einem Abnehmer mit „gerade noch so“ eingestuft, wie die Kammervorsitzende Blum-Idehen die Zertifizierungsziffer interpretierte.
Für den Tierschutz war der vorherige Zustand der Tiere dagegen schon nicht mehr tolerierbar. Da der mit Rechtsanwalt Peer Fiesel klagende Waltroper bei allen Ortsterminen stets „von seinen Tieren“ sprach, landwirtschaftliche Prämien auf seinen Namen beantragte und 2005 mit seinem 2009 gestorbenen Vater einen Überlassungsvertrag bis 2020 schloss, stand für die Kammer fest, dass der Kläger auch der Tierhalter ist und damit auch der richtige Adressat der Ordnungsverfügungen des Kreises war. Aber nach dem gestrigen Auftreten des Klägers, gegen den mittlerweile auch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung läuft (wir berichteten am 29. Juli) ist damit zu rechnen, dass der jetzt schon einen halben Meter dicke Aktenberg in Gelsenkirchen weiter anschwellen wird.
(AZ 7 K 1994/10)
16:21
Kälbermast:
In viel zu kleinen Boxen und auf Vollspaltböden werden die Huftiere gehalten, so dass sie nicht die Möglichkeit haben, sich umzudrehen oder hinzulegen. Oft bleiben die Rinder in den 18–22 Monaten ihrer Mastzeit mit den Hufen in den Spalten stecken, stolpern, manche brechen sich die Beine. In der »Einzelhaft« erleiden die Rinder, die Herdentiere sind, schwere psychische Qualen.