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Abmahnwelle gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen wogt

21.02.2012 | 18:47 Uhr
Abmahnwelle gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen wogt
Illegale Downloads,haben Folgen.: Lutz von Staegmann / WAZ

Recklinghausen.  Mann aus Marl bekam Post von einer Anwaltskanzlei und sollte 4800 Euro zahlen. Dabei habe er keine urheberrechtlich geschützten Daten heruntergeladen, sagt der 27-Jährige. 230 Verfahren wegen Urheberrechtsverstößen gab es 2011 vor dem Landgericht Bochum.

Online-Tauschbörsen erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele der Inhalte, die bei Tauschbörsen wie „Bearshare,“ „Bittorrent“ und Co. angeboten werden, verstoßen aber gegen geltendes Urheberrecht . Dagegen geht die Musik- und Filmindustrie massiv vor. Spezialisierte Anwaltskanzleien verschicken in Firmen-Auftrag Abmahnungen. Wer so einen „bösen“ Brief im Postkasten findet, schaut oft dumm aus der Wäsche.

So auch Marc P. (Name geändert) aus Marl. Der 27-Jährige erhielt im Dezember letzten Jahres ein Schreiben einer Anwaltskanzlei: „Ich bin fast hinten übergekippt. Die Kanzlei forderte mich auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 4800 Euro als Vergleichsbetrag zu zahlen.“ Der Marler war zunächst völlig geschockt. „Sollte ich nicht einwilligen, würde vor Gericht der gesamte Streitwert in Höhe von 420 000 Euro eingeklagt werden. Das ist natürlich eine unbezahlbare Summe für mich“, erzählt der Angestellte im Öffentlichen Dienst. „Ich habe nix verbrochen und erst recht keine urheberrechtlich geschützten Dateien heruntergeladen.“

Für Marcs Anwältin Barbara Rudnick, Expertin für IT-Recht aus Recklinghausen, ist das nicht der erste Fall: „Wir betreuen derzeit rund 500 Mandanten, die ähnliche Abmahnungen erhalten haben.“ Bis vor das Gericht musste die Fachanwältin bislang aber mit keinem ihrer Mandanten ziehen. Sie rät Betroffenen grundsätzlich, das Schreiben ernst zu nehmen und den richtigen Fachanwalt aufzusuchen. „Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung un­terzeichnen, das gilt als Schuldeingeständnis.“

230 Verfahren vor dem Landgericht Bochum

2011 gab es alleine vor dem Landgericht Bochum, welches in Sachen Urheberrechtsverstöße für die Vest-Städte Datteln, Herten, Recklinghausen und Waltrop zuständig ist, rund 230 Verfahren. Die Frage, ob Abmahnungen wie im Fall von Marc P. gerechtfertigt sind, ist schwer zu beantworten. Nicht immer ist klar, ob der Angemahnte wirklich schuldig ist. Denn oft verschicken Kanzleien die Abmahnungen auch „auf gut Glück“.

Im Moment wartet der Marler noch auf die Reaktion der gegnerischen Kanzlei. Und was sagen die Künstler selbst zum großen Klau übers Internet? Der Marler Chris Kramer sieht das Thema sehr kritisch. „Für viele Leute ist es heutzutage selbstverständlich, Musik aus dem Internet herunter zu laden. Solche Menschen haben für mich einfach keinen Respekt vor dem geistigen Eigentum der Künstler“, erzählt der bekannte Blues-Musiker. Dieses Verhalten mache ihn „sehr traurig“.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Datei, die er herunterlädt, legal ist, kann auch auf kostenlose sowie kostenpflichtige Dienste zurückgreifen.

In den Genuss von guter Musik zu kommen, muss keine kostspielige Angelegenheit sein. Auf Musik-Portalen wie lastfm.de können Benutzer sich registrieren und online Hunderttausende Songs kostenlos hören. Die Nachteile: ohne Internetverbindung geht nichts, und nicht immer sind alle gewünschten Titel auch verfügbar.

Peter Münch

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Kommentare
22.02.2012
23:29
Abmahnwelle gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen wogt
von Applebeach4Ever | #5

also erst mal: wer Heutzutage noch Peer 2 Peer Netzwerke zum "saugen" nutzt,ist selber Schuld ! Dann: Die Musik und Filmindustrie jammert seit mittlerweile über 30 Jahren das sie alle durch die Milliarden-ach was sag ich- Fantastilliarden an Raubkopien KURZ vor der Pleite stehen. Mittlerweile gibt es ja genügend Statistiken das die bösen Raubkopien auf ihren Umsatz keinen Einfluß haben. Letztens war erst noch ein bericht mit einer Zusammenfassung welche Filme z.B. am meisten "gesaugt" wurden und wieviel Millionen die trotzdem umgesetzt haben. Also wo ist da das Totschlagargument BEWEISBAR das die Raubkopierer die Industrie in den Ruin treiben soll ?
Zum Schluß: Die meisten die Musik/Filme/Software aus dem netz saugen,holen es sich zum ausprobieren und kaufen BEI GEFALLEN das Original ! Weil oft genug soll man 50 Euro oder mehr für etwas bezahlen,was nichts taugt !

22.02.2012
21:39
Abmahnwelle gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen wogt
von HeinBloed5259 | #4

Gibt es tatsächlich noch Leute, die illegale Dateien via Filesharing runterladen?!?! -...die gehören allein wegen ihrer Dummheit bestraft!

Tip: Winamp und Streamripper installieren, richtigen Sender aussuchen und mitschneiden! Nach maximal 3 Tagen hat man ziemlich sicher alle Titel. die man will -...völlig legal...

22.02.2012
19:09
Abmahnwelle gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen wogt
von Bockwurschtl | #3

es ist doch ganz einfach: wenn die Kanzlei abgeblich auf fast 99% ihrer Forderung verzichtet (4800 statt 420.000), ist es ein Scharlatan. Reine Drohgebärde und viele fallen leider drauf rein. Einfach mal mit Strafanzeige drohen, dann geben viele von diesen Jura-Schnöseln schnell auf.

22.02.2012
17:02
Abmahnwelle gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen wogt
von clarissimus | #2

Diesen Abmahnwahnsinn sollte man das Handwerk legen und die Platten-Industrie sollte sich überlegen ob man nicht einfach mal die CDS-Preiswerter macht.
Aber solange beides Geld bringt.

22.02.2012
15:55
Abmahnwelle gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen wogt
von harrass | #1

Früher wurde alles auf Kassetten kopiert - da hat sich auch keiner drüber aufgeregt...

1 Antwort
da hat sich auch keiner drüber aufgeregt...
von Bockwurschtl | #1-1

doch, ich - über den Sche*ßklang ;-)

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