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Bade-Regeln

Unser Vest, 07.02.2008, Von Oyindamola Alashe, Elisabeth Höving und Sabine Kruse redaktion.vest@waz.de 02361 9370-0

Wie sinnvoll ist es, muslimischen Mädchen das Tragen von Ganzkörper-Badekleidung in der Schwimmstunde oder von Kopftüchern im Turnunterricht zu erlauben? Stimmen aus dem Vest

Vest. Im Schwimm-Unterricht die Geschlechtertrennung einführen, muslimischen Mädchen das Tragen von Ganzkörper-Schwimmkleidung erlauben und von Kopftüchern beim Turnen: Dies empfiehlt NRW-Integrationsbeauftragter Thomas Kufen (CDU) jetzt Lehrern zwecks besserer Integration. Sind das sinnvolle Anregungen? Stimmen aus dem Vest.

Ibrahim Özcan, Geschäftsführer des Maritimo-Bades in Oer-Erkenschwick und selbst gläubiger Moslem, begrüßt die Empfehlungen des NRW-Integrationsbeauftragten. Aber: Schwimmunterricht nach Geschlechtertrennung allein sei "nicht der Endpunkt". Wenn streng gläubige Musliminnen Schwimmunterricht hätten, so Özcan, müsse das Bad eigentlich "komplett männerfrei sein". In letzter Konsequenz hieße das also auch: Es gebe zu bestimmten Zeiten nur weibliches Personal.

Für eine "echte Lösung" hält Ensar Kurt, Sprecher des islamischen Kulturvereins Recklinghausen, Kufens Anregung: "Einen besseren Vorschlag habe ich schon lange von keinem Politiker mehr gehört. Für religiöse Familien wäre das wirklich eine Erleichterung". Denn ohne Zugeständnisse wie Sport, getrennt nach Geschlechtern und die Erlaubnis, den Körper komplett zu verhüllen, dürften streng gläubige Musliminnen nicht an diesem Unterrichsfach teilnehmen.

So sieht es auch sein Bruder Necmi Kurt, der seiner Tochter vor einem Jahr aus religiösen Gründen die Teilnahme am Schwimmunterricht der Bernhard-Overberg-Realschule verboten hat. Schwimmen gelernt hat die heute Zwölfjährige gleichwohl - in der ersten und zweiten Klasse. Denn Jungen und Männern ihren Körper zeigen, sagt Necmi Kurt, dürfen muslimische Mädchen erst ab neun Jahren nicht mehr.

Doch: "Wo ist das Problem?" Fragt sich Klaus-Dieter Roßdeutscher, Leiter der Hermann-Claudius-Hauptschule in Marl-Hamm. Und er fügt hinzu: Was Herr Kufen da jetzt vorschlage, "das praktizieren wir hier schon seit über 20 Jahren". Von den 340 Schülern sind 60 Prozent Muslime, die Mädchen dürfen hier ein Kopftuch auch im Sportunterricht tragen, "es sei denn, es gefährdet sie: etwa bei einer Rolle am Barren". Und Schwimmunterricht findet in Marl-Hamm nur in Klasse 5 statt; nach Geschlechtern getrennt.

Auch an der Hertener Gesamtschule, an der jeder vierte Schüler Moslem ist, sind Kopftücher beim Sport längst erlaubt, sagt Leiter Ludger Müller. Und dass eine Muslimin am (gemischten) Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht teilnehmen wollte, habe er an seiner Schule "noch nie erlebt".

Von klein auf an geht man das Thema derweil im Kindergarten an der Bochumer Straße im Recklinghäuser Süden. Seit Ende vergangenen Jahres nehmen 15 Kinder, die Hälfte davon mit Migrationshintergrund, an einem gemeinsamen Schwimmkurs teil. "Völlig problemlos, es gibt keine Kritik von muslimischen Eltern", sagt Erzieherin Gabi Ludwig.

Und das muss es ja auch nicht - zumal "der Islam Frauen längst nicht so viel verbietet wie manche meinen", erklärt Hayri Kücükkoyuncun, der Vorsitzende des Recklinghäuser Integrationsrates.

Und wenn muslimische Familien für ihre Töchter trotzdem ein Problem mit geschlechterübergreifendem Schwimmunterricht hätten und mit Sportstunden nur ohne Kopftücher? "Dann", sagt Kücükkoyuncun, "sollte man das thematisieren und im Dialog eine Lösung suchen."

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