Trotz Bewährung weiter auf Diebestour
18.02.2010 | 17:36 Uhr 2010-02-18T17:36:00+0100
Unna/Dortmund. Keine Chance mehr auf Bewährung: Die Entscheidung am Donnerstag vor dem Dortmunder Landgericht war ein klarer Fall.
Unna/Dortmund. Keine Chance mehr auf Bewährung: Die gestrige Entscheidung am Dortmunder Landgericht war ein klarer Fall. Wiederholter Diebstahl während zweier noch laufender Bewährungsverfahren. Die Kammer sah keine andere Möglichkeit mehr, als den Dortmunder nun endgültig hinter Gitter zu schicken.
Es war von Anfang an eine auswegslose Situation für den 37-Jährigen. Ein mitangeklagter Komplize, der ebenfalls Berufung eingelegt hatte, zog diese zu Beginn des Verfahrens zurück. Eine kluge Entscheidung, denn der nun alleine vor Gericht stehende Angeklagte hatte nicht den Hauch einer Chance: Mehrere Verurteilungen in Sachen Diebstahl, noch zwei aktuell abzusitzende Bewährungsstrafen und die Uneinsicht, aus Fehlern zu lernen, machten die Sache für das Gericht schnell klar.
In einem Bekleidungsfachgeschäft in Unna hatten die beiden Männer am 7. und 14. November 2009 Sicherungsetiketten entfernt und Kleidungsstücke im Wert von rund 320 Euro erbeutet.
Der Verteidiger führte an, dass der Angeklagte sein Verhalten bereue, beruflich aktiv sei und mit seiner Lebensgefährtin einen drei Jahre alten Sohn zu versorgen habe. Diese Umstände sollten zu einem milderen Urteil führen. Doch das Verhalten des 37-Jährigen zeigt, dass er von den Strafen völlig unbeeindruckt blieb: Seine erste Untersuchungshaft verbüßte er 2008, als sein Kind bereits geboren war. Trotzdem wurde nach der Entlassung fleißig weiter gestohlen. Auch eine Arbeitsstelle hatte er zum damaligen Zeitpunkt. Dass er das alles durch eine Haftstrafe verlieren könne, interessierte ihn scheinbar nicht.
Das Amtsgericht in Unna hatte in seinem Urteil vom 16. Dezember bereits erhebliche Zweifel geäußert, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Aber es gab ihm die letzte Chance. Das Landgericht griff jetzt durch. „Der Angeklagte hatte einfach die falschen Schlüsse aus den bisherigen Strafen gezogen”, so die Kammer. „Er habe sich gedacht, dass er sowieso wieder frei komme.”
Ein Irrtum, der dem 38-Jährigen jetzt zum Verhängnis wird: Die Haftstrafe von einem Jahr wird er jetzt endgültig verbüßen müssen.
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