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Nach tödlichem Unglück

Polizei warnt vor Schieß-Kugelschreibern

11.08.2009 | 18:14 Uhr

Nach dem tragischen Unglück am Sonntagabend, bei dem sich ein Königsborner mit einem Schießkugelschreiber tödlich verletzte (wir berichteten), warnt das Landeskriminalamt im Gespräch mit unserer Zeitung vor diesen illegalen Waffen.

Ein Ende 2007 von der Polizei sichergestellter Schieß-Kuli mit Kleinkaliberpatronen. Foto: Polizei Düsseldorf

„Sie sind hochgefährlich und absolut verbotenen, da sie ja wie ein harmloser Gegenstand aussehen, aber scharfe Patronen durch ihren Lauf abgeschossen werden können”, unterstreicht Michaela Heyer vom Landeskriminalamt in Düsseldorf.

Die feuernden Kulis gelten (unabhängig vom Besitz eines gültigen Waffenscheines) rechtlich als verbotene „mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidete Schusswaffen”. Sie dürfen in Deutschland nicht hergestellt, erworben, verkauft odere anderen überlassen werden. „Verstöße dagegen können nach § 52 des Waffengesetzes mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden”, so die Kriminalhauptkommissarin weiter. Fakt sei leider, „dass solche außergewöhnlichen Waffen immer wieder auftauchen”.

Im Kreisgebiet habe es auch schon vor dem Unglück in Königsborn durchaus mal derartige Waffenfunde gegeben – „von häufig kann man aber nicht sprechen”, beruhigt Pressesprecherin Ute Hellmann von der Kreispolizeibehörde Unna.

Bundesweit belegen Presseberichte der Polizei, dass sich unabsichtlich nicht nur Laien, sondern auch Polizeibeamte mit harmlos aussehenden Schießkulis verletzt haben.

„Finger weg”, wer als Laie auf einen derart verdächtigen Kugelschreiber stoßen sollte, „der plötzlich losgehen kann”, warnt Michaela Heyer. Die LKA-Beamtin empfiehlt im Zweifelsfall „die Polizei anzurufen”.

Marcus Esser

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