Krankenkassenzuschlag ermutigt zum Wechsel
14.02.2010 | 15:27 Uhr 2010-02-14T15:27:00+0100Unna. Alle Bezieher von Arbeitslosengeld-II und Sozialgeldempfänger müssen aufpassen: Auf viele kommen jetzt möglicherweise Mehrkosten durch ihre gesetzliche Krankenversicherung zu.
Die Arge Kreis Unna zahlt zwar ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Doch falls sie bei einer der Krankenkassen versichert sind, die jetzt einen Zusatzbeitrag erheben wollen, müssen sie diese Mehrkosten (zwischen acht Euro und 37,50 Euro) aus eigener Tasche bezahlen. Die Arge Kreis Unna schreibt dazu niemanden an, die Betroffenen müssen sich rechtzeitig selbst kümmern.
Wie Wolfgang Lude, Fachbereichsleiter Leistungsgewährung der Arge Kreis Unna erklärt, wird der Zusatzbeitrag „generell nicht übernommen” von der Arge. Alle Versicherten müssten den Zusatzbeitrag selbst aufbringen. Etwa 20 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger seien von den Zusatzbeiträgen betroffenen, schätzt Lude. Die Arge darf ihre Kunden jedoch nicht direkt auffordern, die Krankenkasse zu wechseln. Lude kann nur dringend bitten, „sich über einen möglichen Wechsel bei den Krankenkassen genau zu informieren”. Denn nicht alle Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag – jedenfalls noch nicht.
Ein genereller Anspruch auf die Übernahme des Zusatzbeitrages besteht zwar nicht, aber es sind Ausnahmen möglich, so Wolfgang Lude. „Sofern ein Krankenkassenwechsel für den Versicherten eine besondere Härte darstellt, kann die Bundesagentur für Arbeit den erhobenen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitslosengeld–II- und Sozialgeldempfänger übernehmen.” Eine besondere Härte liege vor, wenn etwa der Leistungsbezug „absehbar nur kurzzeitig ist” oder die Krankenkasse spezielle Behandlungs- oder Vorsorgeformen anbietet, die für den Versicherten aufgrund seines Gesundheitszustandes bedeutsam sind.
Sofern sich ALG-II-Empfänger, die von dem Zusatzbeitrag ihrer Versicherung betroffen sind, für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, sollten sie dies zeitnah ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter im lokalen Job-Center mitteilen.
09:42
Für viele gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich auch vorsichtig auf solche Empfehlungen zu reagieren, könnten Sie doch schlicht von einem Versicherungsvertreter stammen.
Wichtig ist ein Langfristvergleich zu Kostensteigerungen der privaten KV im Alter bei sinkenden Alterseinkommen.
Da schneiden viele private KV langfristig ganz schlecht ab. Dann bleibt bei fehlender Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche KV (lassen wir mal Bürgerversicherung oder Kopfpauschale -wenn auch wieder aktuell- außen vor) häufig nur der Wechsel in den Standardtarif derselben Versicherung. Ein Versicherungswechsel scheidet zumeist infolge des persönlichen Versicherungsrisikos aus.
Der Standardtarif der eigenen privaten KV bietet indes schlechtere Rahmenbedingungen als diese bei noch bestehender Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlichen Kassen bestanden hätten.
19:54
Denke für viele gesetzlich versicherte stellt sich jetzt die Frage, ob nicht doch die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist. Wenn man selbständig ist oder Angestellt und über 4.800 EUR Brutto verdient ist der Wechsel möglich. Sollte auf jeden Fall bedacht werden, da die Rate der PKV nicht vom Einkommen abhängig ist. Hier gibt es mehr Infos: http://www.finanzter.de/private-krankenversicherung-vergleich.html