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Verkaufssonntag am 28....

Einmalige Ausnahme für Zurbrüggen

22.12.2008 | 23:00 Uhr

Unna. Das Möbelhaus Zurbrüggen darf am 28. Dezember einen Verkaufssonntag für Stammkunden durchführen. Diese Genehmigung erteilte gestern das Ordnungsamt. Gleichzeitig verhängte die Behörde Auflagen.

Anders als ursprünglich geplant, darf nur Zurbrüggen von 13 bis 18 Uhr für Stammkunden öffnen. Das im Wohnzentrum integrierte Elektronikgeschäft Berlet darf nicht öffnen. Auch der Weihnachtsmarkt vor dem Möbelhaus muss an diesem Tag geschlossen bleiben. Ursprünglich wollte Zurbrüggen komplett öffnen.

In einem direkten Gespräch mit dem Unternehmen, das im Vorfeld ohne Absprache mit dem Ordnungsamt mehrere tausend Einladungen an „Stammkunden und deren Freunde” verschickt hatte, machte Ordnungsamtsleiter Wolfgang Rickert deutlich, dass der so genannte VIP-Verkaufssonntag eine einmalige Aktion bleiben müsse.

Zurbrüggen hatte sich anders als der City-Werbering gegen einen Verkaufssonntag am ersten Advent ausgesprochen. Das Unternehmen verspricht sich einen höheren Umsatz vom 28. Dezember. Anstatt ein Genehmigungsverfahren anzustrengen, glaubte das Unternehmen durch den Stammkunden-Verkaufssonntag eine Gesetzeslücke ausfindig gemacht zu haben. Der Verkaufssonntag sollte als „geschlossene Veranstaltung” laufen. „Wir bewegen uns in einer Grauzone”, sagte Rickert. Ähnlich kritisch sehen es der Einzelhandelsverband und die Industrie- und Handelskammer. Auf jeden Fall dürfe an solch einem Aktionstag ausschließlich das Möbelhaus geöffnet haben.

Türsteher kontrollieren am 28. Dezember, dass nur eingeladene Gäste zwischen 13 und 18 Uhr das Möbelhaus betreten.

Lars Reckermann

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