Dortmunder und Anwalt aus Unna zeigen Papst wegen Anschnallpflicht an
25.11.2011 | 10:48 Uhr 2011-11-25T10:48:00+0100
Unna/Dortmund. Auch auf dem Heiligen Stuhl gilt die Anschnallpflicht. Das sagt Rechtsanwalt Johannes Christian Sundermann auns Unna. Er hat daher im Auftrag eines Dortmunder Mandanten Papst Benedikt XVI. angezeigt, da er „wiederholt“ im Papamobil ohne Anschnallgurt unterwegs war. Die Anzeige ging in Freiburg ein.
Gilt auf dem Heiligen Stuhl die Anschnallpflicht? Benedikt XVI. hätte sie in seinem Papamobil glatt ignoriert. Das sagt zumindest der Rechtsanwalt Johannes Christian Sundermann aus Unna. Er hat deshalb im Auftrag eines Dortmunder Mandanten den deutschen Papst Benedikt XVI. angezeigt, weil er „wiederholt“ im Papamobil ohne Anschnallgurt unterwegs war.
Heilig’s Blechle. Es geht um den Papstbesuch in Freiburg/Breisgau, Ende September dieses Jahres . Laut weltlicher Ordnungswidrigkeitsanzeige, deren Eingang bereits vom Freiburger Oberbürgermeister bestätigt wurde, war „Herr Joseph Ratzinger, geboren 16. April 1927 in 84533 Marktl/Landkreis Altötting“ am 24. und 25. September „jeweils über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde“ ordnungswidrig unterwegs. Sundermann und sein Mandant können das mit Videos (etwa bei youtube) belegen.
Erzbischof und Ministerpräsident als Zeugen
Zeugen benennt der Anwalt aus Unna auch gleich. Und zwar den Erzbischof von Freiburg und Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Robert Zollitsch, und den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann. Im schlimmsten Fall drohen dem Papst zwischen 30 und 2500 Euro Bußgeld. Der Papst sei ja schließlich wiederholt auffällig geworden. Sundermanns Sündenfall könnte aber auch seinem Mandaten teuer zu stehen kommen. Ihm drohen dreistellige Prozesskosten.
Sundermann, Parteimitglied der Linken, fiel bislang nicht durch spektakuläre Prozesse auf. Der Papst-Fall, den vor ihm andere Kollegen abgelehnt hätten, reizte ihn extrem. Der Jurist hat’s nicht so mit „der Firma“, wie er die Kirche nennt. Mit 18 Jahren sagte er sich von der katholischen Kirche los, auch sein Mandant zahlt nichts mehr an „das Unternehmen“.
Unrecht aufklären
Dass der Papst in Freiburg nur Gott und nicht den Gurt an seiner Seite hatte, hält er für Unrecht. Jetzt müsse geklärt werden, ob das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche von der Stadt Freiburg von der Gurtpflicht entbunden wurde.
Die deutsche Staatsangehörigkeit habe der Papst sicherlich noch, ist Sundermann überzeugt. Sollte der Heilige Vater indes diplomatische Immunität genießen, kann Sundermann nicht einmal ein Wunder helfen.
09:47
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22:49
Als Kirchenoberhaupt würden sie nur dann Immuntät genießen, wenn sie gleichzeit einen international anerkannten Staat gründen und dessen Staatsoberhaupt werden.
Sie kennen den Unterschied zwischen einem Kirchenoberhaupt und einen Staatsoberhaupt?
Und stellen sie sich vor, es gibt sogar Menschen die beide Funktionen in sich vereinen...
Selbstverständlich ist das klar. Leider nur das in solchen Fällen bei mir übliche "Ironie an bzw. aus vergessen. Übrigend, wenn Sie sich so gut auskennen gleich mal eine Frage: Hatte die Karre eigentlich ein CD Schild oder reicht bei einer Kontrolle ggf. der entsprechende Ausweis? Wenn ich richtig informiert bin muss ein entsprechendes Schild vorhanden sein.
Selbstverständlich ist das klar. Leider nur das in solchen Fällen bei mir übliche "Ironie an bzw. aus vergessen. Übrigend, wenn Sie sich so gut auskennen gleich mal eine Frage: Hatte die Karre eigentlich ein CD Schild oder reicht bei einer Kontrolle ggf. der entsprechende Ausweis? Wenn ich richtig informiert bin muss ein entsprechendes Schild vorhanden sein.
20:54
Das ist die Idee. Ich werde einen Glaubensverein sprich Kirche gründen, mache mich zum Oberhaupt, genieße bzw. beantrage Immunität und schon können mich mal alle gerne haben von wegen Anschnallpflicht, obwohl es letztendlich bei einem Unfall mir eher schadet denn nützt.
14:30
Wie schon im letzten Satz des Artikels angedeutet, besitzt der Papst als Staatsoberhaupt des souveränen Vatikanstaates natürlich diplomatische Immunität. Die kann ihm nur von einem Gericht und nur in schweren Fällen, wie z.B. völkerrechtlichen Verbrechen, entzogen werden.
Dazu gehören jedenfalls nicht Ordnungswidrigkeiten, wie die die Verletzung der Anschnallpflicht. Das weiß auch der Herr Anwalt Sundermann, der offenbar nur seinen Mandanten schröpfen und sich gleichzeitig Publicity verschaffen will. Was ihm Dank DerWesten auch gelungen ist...
So werden wir also damit leben müssen, dass der Papst in Deutschland für eine Ordnungswidrigkeit nicht zur Verantwortung gezogen werden kann - und sie immer wieder neu begehen wird. Genau so wie die Staatsoberhäupter und Abgeordneten anderer souveräner Staaten sich häufig auch nicht um das deutsche Verkehrsrecht kümmern und dafür nicht belangt werden können.
So wurden allein im letzten Jahr in Berlin insgesamt 14.934 Verstöße von Botschaftsangehörigen gegen die Verkehrsregeln bekannt, die allesamt nicht geahndet werden konnten:
http://www.focus.de/auto/news/immunitaet-bei-verkehrssuenden-vorsicht-diplomat-am-steuer_aid_656500.html
13:59
"Sundermann, Parteimitglied der Linken" das sagt schon alles aus. Mehr braucht man gar nicht schreiben. Sicherlich verteidigt er auch seine Genossen die auf dem Weg zum Kommunismus, die sich den ein oder anderen gesetzlichen Fehltritt leisten.
Ich hoffe er kann seine Kanzlei bald zu machen, dann kann er mit Frau Lötsch und der RAF Terroristin Inge Vieth an Podiumsdiskussionen teilnehmen.
Noch Mitglied! Mit den Linken liegt er auch schon im Clinch!
Deshalb braucht er neue Aufmerksamkeit.
11:07
sollen sich Behörden beschäftigen? Nein danke.
09:12
Der Papst wurde nicht wegen Anschnallpflicht angezeigt, sondern weil er ihr nicht gefolgt ist.
Es muss schließlich auch niemand einen Strafe wegen Geschwindigkeitsbegrenzung bezahlen!
Trotzdem noch ein Gedanke am Rande:
Das Fahrzeug ist mit Sicherheitsglas ausgestattet, wodurch sichergestellt ist, dass im Unfallsfall nichts nach außen dringt. Da so gesehen keine Gefährdung der Allgemeinheit vorlag erscheint der Anspruch auf Strafverfolgung zumindest zweifelhaft.
22:07
Diese Anzeige ist die Aufmerksamkeit die sie erreicht nicht wert. Ein geltungssüchtiger Anwalt sucht Aufmerksamkeit, Und die Westfälische Rundschau mit ihrem Reporter Lars Reckermann bringen so einen Unfug auch noch unter die Leute. Dabei ist es ziemlich egal, welcher politischen Partei oder Richtung so jemand angehört. Spinner wie den Rechtsanwalt Sundermann gibt es überall, nicht nur bei den „Linken“. Die schreibende Zunft in Unna entblödet sich sicherlich nicht, wenn sie solche Spinner künftig links liegen lässt.
17:49
...kann man gegen den Papst und seinen Karnevalsverein, der sich kath. Kirche nennt, und deren Hokuspokus gar nicht genug schiessen.
Die Kirchen scheren sich einen Dreck um geltende Gesetze - es gilt dort nur das Kirchenrecht.
Im Namen der Kirche wurde gemordet, es wurden Kriege geführt, Geburtenregelung und Kondome (auch als Krankheitsverhütung) wurde verboten.
Und eine Riege alter Männer ohne Eheerfahrungen sollen Familien/Eheberatung durchführen.
Immer wieder fallen Priester als Pädophile auf - und andere Priester haben dann zu entscheiden, ob der Staatsanwalt ins Boot geholt wird.
Das ist unerträglich.
Entweder gelten Gesetze für alle, auch den Boss einer Kirche, oder für keinen.
Versuchen sie die Kirche doch von innen heraus ändern - oder halten sie die Klappe. Wurden Politiker und andere Staatschefs angezeigt weil sie nicht angeschnallt waren?! Gilt doch wenn für alle. Wie hoch war der Prozentsatz der "Kirchendiener" die in die Mißbrauchsfälle verwickelt waren - im Promillebereich. Vergessen sie bei dem Thema nicht die linken Schulen (Odenwaldschule). Sie sollten nicht nur linke Blätter lesen sondern sich mal richtig informieren. Man muss sich für sie ja schon fremdschämen.
15:56
Wer schon solch einen hanebüchenen Blödsinn von sich gibt, bei dem sollte man aufpassen: am Ende liest besagter Anwalt noch Kommentare bei diversen Zeitungen und läßt eine Klagewelle wegen Beleidigung etc. los.
Im übrigen will sich da wohl nur jemand bekannt machen- schade nur, daß es keine Klage gegen Anwälte wegen Verbreitung geistigen Dünnpf*ffs gibt..