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Greift hier der Mindestlohn?

26.12.2007 | 18:07 Uhr

Schwerte. (TK) Ob die Tarife, die die Zeitarbeitsfirma den Beschäftigten in den ehemaligen Karstadt-Hallen zahlt, rechtmäßig sind, das wird in den nächsten Wochen von verschiedenen Seiten geprüft.

Die Gewerkschaft Verdi kündigte im Gespräch mit der WR an, dass sie sich der Frage nun annehmen werde, nachdem der Bundestag den Mindestlohn für den Zustelldienst in der Postbranche festgelegt habe. "Der entscheidende Punkt wird sein, ob die Arbeit, die dort verrichtet wird, in den Bereich der Sortierung gehört, der ebenfalls durch das Gesetz abgedeckt ist, oder ob er eher in den Bereich Druck gehört", berichtete Karl-Georg Hohlwein, Bezirksvorsitzender des Fachbereichs Postdienste, Spedition und Logistik. Die Gewerkschaft wolle sich direkt Anfang Januar die Unterlagen genau anschauen und mit den zuständigen Fachleuten in den eigenen Reihen die Sachverhalte untersuchen.

Rainer Erzner, Sprecher der Deutschen Post in Düsseldorf, kündigte an, dass der gelbe Riese das Problem erkannt habe und sich nun die Ausformulierungen des Gesetzes genau anschauen wolle. Es sei aber momentan noch zu früh, über Ergebnisse zu sprechen. Eines sei aber klar: Wenn eindeutige Klarheit geschaffen sei, dass beispielsweise gesetzlicher Mindestlohn zu zahlen sei, "dann werden wir uns auch darauf einstellen".

Um welche Stundenlöhne es dabei geht, sei an folgenden Zahlen verdeutlicht: Der Mindestlohn für Zusteller liegt im Westen bei 9,80 Euro. Dieser Tarif wird nicht auf den Standort Anwendung finden können, da sind sich Unternehmen und Gewerkschaft einig. Für den Bereich der Sortierung, also den vorbereitenden Diensten, liegt der Mindestlohn bei 8,40 Euro.

Nach Recherchen der WR soll der niedrigste Stundenlohn in den Karstadt-Hallen bei sieben Euro liegen. Ob das Eintüten der Reklame, die die Postboten samstags an die Haushalte verteilen, nun in den Bereich der Sortierung fällt oder eher als Tätigkeit im Bereich des Druckgewerbes zu sehen ist, genau damit wollen sich die Fachleute der Post und der Gewerkschaft befassen.

Eine weitere Baustelle ist der Tarifvertrag selbst, der für die Beschäftigten gilt und sich nach den Richtlinien der Christlichen Gewerkschaft richtet. Ob diese Organisation überhaupt tariffähig ist, dazu will das Arbeitsgericht in Berlin am 5. Februar eine Entscheidung verkünden. Sollten die Richter der Gewerkschaft die Tariffähigkeit verwehren, dann werde die Post darauf entsprechend reagieren, sagt Erzner, will aber erst einmal das Votum aus Berlin abwarten.

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