FAB-Verfahren wieder aufgenommen
08.01.2009 | 18:36 Uhr 2009-01-08T18:36:00+0100Schwerte. Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln: Die Staatsanwaltschaft Hagen hat nach einer Beschwerde der SCD-Fraktion das Verfahren gegen die ehemaligen Spitzenleute der Bäder Schwerte GmbH, Hans Brinkmann, Bernd Schmitt und Joachim Crefeld, jetzt wieder aufgenommen.
Das Verfahren wurde zuvor im September eingestellt.
Hintergrund: Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Hans Brinkmann (CDU) und sein Vize Bernd Schmitt (SPD) hatten laut Siewecke am 22. Dezember 2004 dem damaligen Badmanager Crefeld ein folgenschweres Weihnachtsgeschenk gemacht. Dabei wurde Crefeld ein Gehaltssprung von rund 4000 € im Monat gewährt - am restlichen Aufsichtsrat vorbei. Im Gegenzug, so Siewecke, hätten Brinkmann und Schmitt allerlei Wohltaten von der Bäder GmbH in Anspruch genommen. Vorwürfe, die die beiden Ex-Aufseher und Crefeld immer scharf zurückgewiesen haben.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte dann 2007 mitgeteilt, sie halte zwar die Gehaltserhöhung für Crefeld - weil am Aufsichtsrat vorbei gewährt - für unwirksam, mochte aber ein strafbares Verhalten bei den Beschuldigten nicht erkennen. So hätte beispielsweise Untreue nur dann vorgelegen, wenn die Beschuldigten vorsätzlich gehandelt hätten.
Nach der Beschwerde der SCD hat die Staatsanwaltschaft Hagen die Ermittlungen nun noch einmal aufgenommen. Es gebe zwar keine neuen Beweismittel, so teilte gestern auf Anfrage Pressestaatsanwalt Hans-Werner Münker mit, der Beschwerdeführer habe aber Gesichtspunkte ins Feld geführt, die geeignet seien, „ein neues Licht auf die Bewertung des Geschehens zu werfen”.
Schließlich könnte die Neuaufnahme auch mit einem Wechsel im zuständigen Dezernat der Staatsanwaltschaft zusammenhängen: der bearbeitende Anklagevertreter ist in den Ruhestand gegangen.
Bei der Stadt wird man die Neuaufnahme nicht ohne wiederaufkeimende Hoffnung zur Kenntnis nehmen. Ließe sich beispielsweise gegen den seinerzeit vor die Tür gesetzten Badmanager Crefeld auch nur ein Vorwurf erhärten, hätte die Verwaltung in der nach wie vor laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor einer anderen Kammer erheblich bessere Karten.
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