Erpressung scheiterte am Mut des Opfers
22.02.2012 | 15:29 Uhr 2012-02-22T15:29:00+0100Schwerte/Schwelm. Die Erpressung eines 44-jährigen Schwerter Geschäftsmannes bezeichnete der Vorsitzende Richter des Schwelmer Schöffengerichts als „mies, perfide, niederträchtig“ und verurteilte den 23-jährigen Angeklagten zu einer mehr als dreijährigen Haftstrafe.
Der Geschäftsmann aus Schwerte hatte bis zu seiner Erpressung seine Homosexualität vor der Familie und in seinem näheren Umkreis geheim gehalten.
Über das Internet lernte er einen 22-jährigen Kölner kennen. Den traf der Schwerter dann mehrfach in anderen Städten und gab für den jüngeren Mann viel Geld aus. Der Kölner brüstete sich mit seinem Freund im Bekanntenkreis. Das bekam der nun verurteilte 23-jährige Schwelmer mit, und verschaffte sich die Telefonnummer des Schwerters.
Vor Gericht gab der Angeklagte auch zu, für sein Schweigen über die sexuellen Vorlieben des Schwerters 60 000 Euro gefordert zu haben. Das sei aber im Einvernehmen geschehen. Der Angeklagte behauptete, es habe sich um eine Art Rollenspiel gehandelt. Sein Erpressungsopfer habe „den Kick der demütigenden Angst“ gesucht.
Der Schwerter bestritt dies. Ein solches Rollenspiel habe es nie gegeben. Insgesamt 12 450 Euro hatte er dem Angeklagten gezahlt. „Ich nahm einen Kredit auf“, so das Opfer, „damit der dicht hält. Dann aber rief er sogar auf dem Handy meiner Frau an, um mich zu sprechen.“ Als weitere 22 000 Euro gefordert wurden, zog er die Reißleine, sprach mit seiner Familie und der Polizei. Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Schwerters.
Ein weiteres Opfer des Erpressers war als Zeuge geladen. Ein 51-Jähriger aus Gütersloh sollte 50 000 Euro zahlen, sonst werde über Flyer die Nachbarschaft seine sexuelle Ausrichtung erfahren, erzählte der Mann vor dem Schwelmer Gericht. Der 51-Jährige zahlte aber nicht und schaltete die Polizei ein.
Staatsanwältin Jakobi sagte in ihrem Abschlussplädoyer: „Die Taten des Angeklagten sind verachtenswert. Und der Schutz von gesellschaftlichen Minderheiten besonders schützenswert.“ Sie beantragte insgesamt drei Jahre und zwei Monate Gefängnis gegen den wegen Kreditbetruges vorbestraften 23-Jährigen. Die Schwelmer Richter folgten dem Antrag. Die Verteidigung will in die Berufung gehen.
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