"Ein hohes Maß an Sicherheit - keine Garantie"
14.04.2010 | 18:00 Uhr 2010-04-14T18:00:00+0200
Schwerte. Die Justizvollzugsanstalt verfüge über ein hoßes Maß an Sicherheit, betonte gestern bei der Jahrespressekonferenz Leiterin Gabriele Harms und reagierte damit auf den Vorfall im Remschneider Knast.
Dort soll am Wochenende ein Gefangener in einem Besuchsraum seine Freundin getötet haben. Harms schränkt aber zugleich ein, dass es eine endgültige Sicherheit nicht geben könne. Selbst in umgemein stark gesicherten Anstalten, zu denen beispielsweise die in Brackwede ge-
höre, seien JVA-Bedienstete im vergangenen Jahr von Inhaftierten überfallen worden. Diese habe man wegen der Schwere der Tat zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Einen so genannten Langzeitbesuchsraum, in dem in Remscheid die grausame Tat geschah, „gibt es bei uns nicht”, sagte Harms, gab aber zu verstehen, dass die vorhandenen Besuchsräume durchaus eine Modernisierung benötigen. Diese sei auch in der Langzeitplanung vorgesehen, aber nun mal nicht kurzfristig umzusetzen. Denn zunächst müsse das Projekt Brandschutz abgeschlossen sein. Die Arbeiten dauern noch bis Ende 2010. Danach erfolge der Umbau von Hafträumen, anschließend die Instandsetzung des Verwaltungsgebäudes samt Besuchsbereich.
In der Schwerter JVA gab es im vergangenen Jahr sechs Körperverletzungen und Nötigungen. „Es handelte sich aber nicht um schwerwiegende Verletzungen”, so Harms. „Sie lagen im Bereich der geringen Übergriffe”.
Für Aufsehen sorgte die Selbsttötung eines Gefangenen, den man zwar zunächst noch in seiner Zelle lebend gefunden hatte, der aber später im Marienkrankenhaus an den Folgen seiner Verletzungen starb (WR berichtete).
„Hohe Prozentzahl mit Drogenthema”
Mit gewisser Sorge blickt Harms auf die Prozentzahl derer, „die ein Drogenthema haben”. Im vergangenen Jahr hat die Anstaltsleitung 1453 Drogentests angeordnet. „In rund 25 Prozent der Fälle war das Ergebnis positiv”. Oder anders gesagt: Von den 372 Gefangenen haben rund 150 mit Drogen gedealt, sind selbst abhängig und/oder sitzen wegen Beschaffungskriminalität ein.
Bei der Drogenfahndung kann die JVA bald auf einen Kommissar Rex zurückgreifen, der in Haftanstalten von NRW ausgebildet wurde. Bislang kann der Knast nur Drogenspürhunde der Polizei einsetzen, was meist mit einem längeren Vorlauf verbunden ist. Künftig haben vier Gefängnisse in NRW auch eigene Vierbeiner, die sie bei Bedarf ausleihen.
Mit einer Vielzahl von Projekten (zur Kulturhauptstadt, zur ganzheitlichen beruflichen und schulischen Unterstützung, zur Gewaltprävention) bemühe man sich, den Gefangenen den Weg zu ebnen, sich in der Freiheit zurückzufinden. Einen Baustein dazu liefert die Schwerter Initiative Signal, die mit Vertretern von Schuldnerberatung und Arbeitslosenzentrum den Menschen Hilfe bieten will.
Ex-Inhaftierte erheben schwere Vorwürfe
Der Vorwurf wiegt schwer: menschenunwürdige Unterbringung. Die JVA in Ergste sieht sich rund 70 Klagen ausgesetzt, in denen sich Häftlinge darüber beschweren, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde, als sie im Knast an der Gillstraße einsaßen. Wohlgemerkt handelt es sich hier um die Vergangenheit. „Die Fälle beziehen sich auf zurückliegende Jahre”, sagt Anstaltsleiterin Gabriele Harms (Foto). „Die juristische Ausgangslage ist kompliziert”, erläutert ihre Mitarbeiterin Mareike Haske, zuständig für Sicherheit und Ordnung. Das Gefängnis besteht zum überwiegenden Teil aus Einzelzellen, jeweils 8,79 Quadratmeter groß, Toilette inklusive. Da der Knast trotz des Anbaus immer wieder mit dem Problem zu kämpfen hat, überbelegt zu sein, sah sich die Gefängnisleitung gezwungen, zwei Männer eine Zelle zu geben. Nun geht aber aus der Rechtssprechung hervor, dass einem Gefangenen mindestens fünf Quadratmeter und auch ein eigenes Klo zur Verfügung stehen müssen. Diese Vorgaben sind nicht neu, neu aber ist, dass eine wachsende Zahl an Anwälten, die für ihre Mandaten Rechtsmittel einlegen und sich gern auf Artikel 1 des Grundgesetzes beziehen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar”.
„Als ich vor drei Jahren meinen Dienst hier angetreten habe, war diese Klagewelle noch nicht aktuell”, sagt Haske. Nun müsse man sich damit befassen, steht aber damit nicht allein. Der Sprecher des Düsseldorfer Justizministeriums, Ulrich Hermanski, berichtet, dass es die Gefängnisse landauf, landab mit über 1000 Verfahren zu tun haben.
„Viele Häftlinge wollen zu zweit in einer Zelle leben.”
Harms betont, dass das Zusammenlegen von zwei Gefangenen in einer Zelle in der Regel keinen Widerspruch hervorgerufen habe. „Auch heute noch gibt es Häftlinge, die viel lieber zu zweit als allein in der Zelle bleiben wollen”. Da man aber inzwischen wisse, welche Folgen solch ein Wunsch auch nach sich ziehen könne, lasse man sich ein Einverständnis schriftlich bestätigen.
Von den 70 Verfahren sind bislang rund 40 abgeschlossen. In weniger als einer Handvoll von Fällen haben die Häftlinge Recht bekommen. „Die Gerichte haben ihnen dann eine Entschädigung von 20 bis 30 Euro pro Tag zugestanden”, sagt Haske.
Doch ob die Kläger das Geld auch wirklich bekommen, darüber ist das letzte Wort längst noch nicht gesprochen. Das Land, das zahlen soll, hat gegen die Urteile Widerspruch eingelegt. „Und wir sehen uns vor allem durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt”, erklärt Hermanski. Denn die Karlsruher Richter haben vor kurzem, so der Sprecher, eines sehr deutlich gemacht: Wenn Inhaftierte über einen längeren Zeitraum ihre Gemeinschaftsunterbringung gebilligt haben und auch nicht im Ansatz sich zu beschweren versucht haben, sei es nicht akzeptabel, wenn sie im Nachhinein Klage erheben wollen.
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