Endstation Bahnsteig : Kontrolleur verweist Behinderte erneut des Zuges

Schwerte-Ergste. Ein Bahn-Kontrolleur hat den Fahrausweis einer geistig behinderten Frau nicht anerkannt, ihr ein Bußgeld aufgebrummt und sie mitsamt ihres Freundes in Schwerte auf dem Bahnsteig stehen lassen. Das gleiche war ihr schon im April passiert. Damals hatte die Bahn den Vorgang bestritten.
Jetzt hat es Hans-Günter Rösener schriftlich: Ein Bahn-Kontrolleur hat die Fahrerlaubnis seiner geistig behinderten Tochter nicht anerkannt, ihr ein Bußgeld aufgebrummt und sie mitsamt ihres Freundes in Schwerte auf dem Bahnsteig stehen lassen.
Ähnlich war es der 21-Jährigen im April dieses Jahres ergangen. Damals war sie schon vor Fahrtantritt des Zuges verwiesen worden.Die Bahn hatte abgestritten, dass einer ihrer Mitarbeiter verantwortlich war.
Aufklärung gefordert
Der Vorfall am 20. April hatte ordentlich Staub aufgewirbelt. CDU-Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter seiner Fraktion, hatte Aufklärung eingefordert. Wie kann es sein, hatte er seinerzeit wissen wollen, dass Bahn-Bedienstete die beglaubigte Kopie eines Behindertenausweises in Verbindung mit dem Begleitschein des Landschaftsverbands nicht als Fahrschein anerkennen? Wie ist es möglich, dass eine behinderte junge Frau völlig allein auf dem Bahnsteig stehengelassen wird?
DB Regio-Vorstandsvorsitzender Ulrich Homburg hatte dem Abgeordneten kurz und knapp geantwortet: Eine Beteiligung seiner Mitarbeiter habe „nicht nachgewiesen werden” können.
"Fahrpreisnacherhebung"
Das dürfte sich diesmal anders darstellen. Es war am Mittwoch, auf dem Weg von Dortmund nach Ergste, kurz hinter dem Halt Aplerbeck. Der Kontrolleur wollte die Bescheinigungen nicht anerkennen. „Aber diesmal war ich schlauer”, sagt Sabrina Rösener, die mit ihrem Freund unterwegs war. Erst bat sie den Kontrolleur, ihr seinen Namen zu geben. Als der Mann das ablehnte, gab sie vor, kein Geld dabei zu haben und ließ sich die „Fahrpreisnacherhebung” ausstellen. Da steht es nun schwarz auf weiß: Beanstandungstag, Zugnummer, und - für den Vater von Sabrina am wichtigsten - die Kennnummer des Prüfers. Der wiederum, das wird aus dem Dokument deutlich, hat die beglaubigte Kopie des Behindertenausweises zwar genutzt, um Sabrinas Personalien festzustellen und die Nachforderung in Höhe von 40 Euro auszufüllen. Dafür hat die Kopie gereicht - aber als Fahrschein wird sie nicht anerkannt. „Das verstehe, wer will”, meint Hans-Günter Rösener, der den erneuten Vorfall bereits an Hüppe weiterleitete. Der versprach umgehend: „Diesmal”, so Hüppe, „diesmal kommt mir die Bahn nicht davon.”
Hüppe will zur Not zur Bahn gehen
Hüppe kündigte an, diese Angelegenheit „ganz oben aufzuhängen” und will die Behindertenbeauftragten von Land und Bund einschalten. „Und wenn ich selbst in den DB-Turm gehe”, sagt Hüppe: „Wenn wir wollen, dass Menschen mit so genannter geistiger Behinderung ein weitgehend eigenständiges Leben führen können, dann darf so etwas nicht passieren.”
Die Nachforderung in Höhe von 40 Euro nach dem jüngsten Zugverweis ist übrigens inzwischen aus der Welt. Mutter Rösener wurde mit ihrer Tochter Sabrina im Schwerter Bahnhof vorstellig, legte den Original-Behindertenausweis vor und konnte mit dem Hinweis von dannen ziehen, dass damit die Sache erledigt sei.
Vielleicht für die Bahn, nicht aber für Hüppe.











