Unfallfahrer schuld am Tod von Insassen
20.06.2007 | 09:14 Uhr 2007-06-20T09:14:13+0200Südkreis. Eine verheerende Bilanz: zwei Tote, zwei Schwerverletzte und mehrere Leichtverletzte. Der schwere Verkehrsunfall eines Kleintransporters mit acht Insassen vom Gründonnerstag des vergangenen Jahres auf der A1 in Höhe des Rastplatzes Klosterholz b
Wegen zweifacher fahrlässiger Tötung musste sich dort der 26-jährige Unglücksfahrer verantworten.
An dem verhängnisvollen Abend war der Pole mit einem Mercedes-Sprinter und sieben Landsleuten auf dem Weg von Belgien in die Heimat.
Es schüttete aus Eimern, die Fahrbahn war pitschnass. Zwischen den Anschlussstellen Wuppertal-Nord und Gevelsberg gegen 22 Uhr geschah das Unglück. Bei einem Überholmanöver verlor der 26-Jährige die Kontrolle über den Bus. Der krachte in die Leitplanke, drehte sich, überschlug sich und blieb auf der Seite im Bereich der Mittelspur liegen. Zwei Insassen wurden quasi aus dem Bus heraus katapultiert.
Polizei präsentierte sich absolutes Chaos
"Als wir eintrafen, präsentierte sich uns das absolute Chaos", erinnerte sich eine Autobahnpolizistin vor Gericht. Überall reglose Körper, überall Gepäckstücke. Ein Kanister war auf die Gegenfahrbahn geschleudert und kollidierte dort mit einem Pkw. Auch an dem Wagen Totalschaden. Das DRK war später mit zwölf, die Feuerwehr mit 38 Einsatzkräften vor Ort. Doch zwei Leben konnten die Notärzte nicht retten. Eine 45-jährige Frau und ein 30-jähriger Mann verstarben noch am Unfallort.
Es hätte nicht zu diesem Unglück kommen müssen, hätte der Fahrer (der gänzlich unverletzt blieb) nicht seine Sorgfaltspflicht grob vernachlässigt, so die Staatsanwaltschaft.
Fahrzeug-Zustand war verheerend
Denn das Fahrzeug befand sich, so die spätere Untersuchung, in einem verheerenden Zustand. Die Reifen waren derart abgefahren, dass Richter Peitz sie gar als "Slicks" bezeichnete. Die Insassen im hinteren Wagenbereich waren auf selbst montierten Sitzen untergebracht. Sicherheitsgurte Fehlanzeige. Der Getötete lag augenscheinlich sogar zuvor auf einer Matratze.
Dem 26-Jährigen fiel es schwer sich zu äußern. Es sei nicht sein Auto gewesen, es gehöre dem Schwager. Er habe es nicht überprüft. Auch herrschten ja in Polen andere Sicherheitsmaßstäbe, so der gelernte Kfz-Mechaniker.
Doch den Unfall und dessen fatale Folgen musste er sich ankreiden lassen. Ein Jahr auf Bewährung sowie 1 000 Euro Geldbuße, urteilten die Richter.
Der Unglücksfahrer akzeptierte die Strafe.
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