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Schwelm

Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig

11.09.2008 | 22:55 Uhr

Schwelm. (boe) Das Bürgerbegehren der Initiative Schwelmebad erklärte der Rat gestern Abend als nicht zulässig. Damit folgte die Mehrheit von CDU, SWG und BfS gleich zu Beginn der insgesamt fast vierstündigen Sitzung dem Vorschlag der Stadtverwaltung.

Platzkarten wurden vor dem Rathaus an die Besucherinnen und Besucher ausgeteilt. Der Ansturm blieb trotz brisanter Themen hinter den Erwartungen zurück. (WR-Foto: Joe Schöler)

Beim letzten Tagesordnungspunkt steckte die CDU jedoch eine Niederlage ein. Ihre Mitglieder stimmten bei drei Enthaltungen der BfS allein gegen einen Sonderprüfungsantrag von SPD und Grünen. Die hatten in einer Anfrage zur Kostensituation in den Bädern einen Fragenkatalog aufgestellt, dessen Beantwortung sie als unverzichtbar für die weiteren Entscheidungen in Sachen Bäder ansehen.

Die Ablehnung des Bürgerbegehrens, das über 5 000 Unterschriften aus der Schwelmer Bevölkerung erhalten hatte, war an einer formalen Hürde gescheitert. Gemeinsam mit einem kommunalen Spitzenverband war die Stadt zu der Auffassung gelangt, dass die Hintergründe zur Freibadschließung, die prekäre finanzielle Lage der Stadt Schwelm nämlich, den Unterzeichnern des Begehrens nicht ausreichend verdeutlicht worden wäre. Aber das eben schreibe die Gemeindeordnung vor. 23 Stimmen von CDU, BfS und SWG lehnten die Zulässigkeit ab. Damit bleibt der Ratsbeschluss aus April zur Freibadschließung zunächst bestehen.

In Voraussicht dieses Abstimmungsergebnisses hatten SPD, Grüne und FDP gestern Abend einen Antrag vorgelegt, mit dem die Diskussionen um die Bäder in einen "ergebnisoffenen Prozess" übergeleitet worden wären. Keine Investitionen ins Hallenbad, Freibadöffnung und Erarbeitung eines Konzeptes mit allen Beteiligten. Der städt. Zuschuss für die Bäder sollte ab 2010 auf 750 000 Euro begrenzt werden. Eine Abstimmung darüber gab es jedoch nicht. Denn SWG-Vertreter Kranz hatte beklagt, dass seine Fraktion wegen der Kürze der Zeit nicht habe beraten können. Einen Vertagungsantrag - wie es Gepflogenheit gewesen wäre - mochte er nicht stellen. Nach einigem Hin und Her zog Mitantragsteller Michael Schwunk für die FDP den Antrag zurück. In der nächsten Sitzung soll darüber beraten werden.

Unter dem Beifall und den Ahhs und Ohhs aus dem Publikum hatten sich die Fraktionen gestern noch einmal positioniert. Unterstrich Oliver Flüshöh (CDU) die Spar- und Konsolidierungsabsichten, mahnte Jochen Stobbe (SPD) gemeinsam etwas für die Bürger zu tun und sein Fraktionskollege Peter Schier erinnerte, dass fast 6000 Bürger mit ihrer Unterschrift Demokratie gewagt hätten.

Die Wiederaufnahme der Planungen für das Gewerbegebiet Linderhausen wurden gestern abenso verabschiedet wie der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung mit einem Änderungsantrag der CDU.

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Kommentare
15.09.2008
10:07
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von hstruckenschwelm | #10

Lieber N.Obody,

Finden Sie es nicht seltsam, dass diese Sachzwänge A L L E Fraktionsmitglieder der Freibadschließerfraktionen und K E I N Mitglied der anderen Fraktionen erkennen. Ihr Kommentar zeigt nur, dass Sie offensichtlich nicht wissen, wie Politik funktioniert. Es ist ein Spiel, in dem machtgeile Funktionäre ihre Mehrheiten mit Fraktionszwang ohne Rücksicht auf die Einzelmeinung des Ratsmitgliedes ausnutzen. Und das gilt für beide Seiten. Denn ich bin sicher, dass es z.B. bei der CDU einzelne Ratsmitglieder gibt, die gegen eine Schließung sind. Genauso sicher bin ich, dass es bei der SPD einzelne Ratsmitglieder gibt, die für eine Schließung sind.
Und dann noch eins. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich keine Angst davor, meinen eigenen Namen für den Kommentar zu nutzen. Von mir aus können Sie mich auch zum Bürgermeister wählen. Ich würde mich dann sicher keinen Lösungs- bzw. Prüfungsvorschlägen verweigern, wenn dadurch solche wichtigen sozialen Einrichtungen gerettet werden können.

14.09.2008
23:22
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von N.Obody | #9

Ihr meckert immer über die Politiker. Politiker sind gemein, bürgerfremd, sie nehmen Euch das Eure, sie vernichten Euer Eigentum, sie handeln nur in ihrem Interesse für ihr Interesse, für ihre Konten.
Warum seid Ihr dann keine Politiker ? Wenn Ihr meint, es besser zu können, dann macht es doch! Hört endlich auf zu jammern und zu lamentieren. Macht es! Erobert das Rathaus. Jagt die CDU, die BfS und die SWG zum Teufel und nehmt ihre Plätze ein. Und macht es besser. Jeder kann sich wählen lassen, jeder kann ins Rathaus. Also, wer will Bürgermeister werden, wer möchte einen Stuhl im Ratssaal ? Nur Mut! Steht auf und lasst Eure Namen auf die Wahlzettel drucken.
Und wundert Euch dann über Euch selbst, wenn Sachzwänge Euch Entscheidungen abverlangen, die unschön sind...

13.09.2008
14:38
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von hstruckenschwelm | #8

Dem Beobachter muss doch eigentlich schnell klar sein, warum nur so wenige Zuschauer zu der Sitzung gekommen sind. Es stand doch vorher schon fest, dass die Betonköpfe der Freibadschließer das Bürgerbegehren mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen werden. Mit Demokratie haben diese Herren es nicht so. An der Spitze der unfähigste Bürgermeister, den Schwelm in seiner Geschichte jemals hatte, haben sie nach Art der Ganoven, die man sonst nur in Sendungen wie Nepper, Schlepper, Bauernfänger sieht alle juristischen Tricks ausgepackt, um uns Bürger zu über den Leisten zu ziehen. Wir sollten zur nächsten Kommunalwahl UNO-Beobachter anfordern, damit die dann sicher erfolgende Abwahl dieser Diktatoren nicht auch mit unlauteren Methoden manipuliert wird. Es kann ja sein, dass der BM und seine Partei und Herr Siepmann und seine Bürger gegen Schwelm die Auffassung vertreten, dass ein Wahlzettel, bei dem die falsche Partei angekreuzt wurde formal falsch ist.

12.09.2008
16:18
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von Gevelsberg läßt grüßen | #7

Das Bürgerbegehren ist nur aus einem einzigen Grunde gestartet worden: es sollte abgelehnt werden!!!
Um ein Bürgerbegehren durchzubringen, muss man sich nicht teurer Verwaltungsfachanwälte aus Münster bedienen. Die Organisation Mehr Demokratie unter der Führung von Daniel Schily kennt sich bestens mit durchsetzbaren Bürgerbegehren aus.
Aber jetzt hat man doch eher die Möglichkeit, bis zur nächsten Wahl die Wunden zu lecken. Jetzt kann man auch die den aktiven Badbetreibern vorenthaltenen Spendengelder sinnvoll einsetzen.
Armes Schwelm.

12.09.2008
15:27
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von cat.weezle | #6

Ich habe das jetzt so interpretiert:
Der Rat beschließt irgend etwas, ohne die Bürger vernünftig über die Gründe zu informieren. Die Bürger haben ganz andere Ziele und wehren sich durch ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss. Dieses Begehren wird durch den gleichen Rat abgeschmettert. Begründung: Ihr habt ja keine Ahnung und könnt so ein Begehren also gar nicht begründen - schliesslich haben wir euch doch überhaupt nicht vollständig informiert!
Perfide? Zumindest klingt es verdächtig nach Radio Eriwan. Und verstehen tun das vermutlich nur die Zeitgenossen, die sich als letzte Rettung so was ausdenken. Nur warum immer mehr Menschen von dieser Art Politik ganz einfach die Nase voll haben - das verstehen sie nicht.

12.09.2008
14:59
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von Kellerhoff | #5

@DOMA:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Es war von Politik und Wahlen die Rede - nicht vom freiwilligen Engagement der Bürger. Man muß auch nicht einmal im Jahr ins Freibad gehen, um mitzuerleben, wie die augenblicklichen politischen Meinungsmacher mit dem Bürgerwillen umgehen. Je öfter ich den Kommentar lese, desto unverständlicher wird Ihre Reaktion darauf.

12.09.2008
14:52
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von DOMA | #4

@ Beluga
Nein, das sind nicht alle Kommentare.
Weil Sie wissen sollen, dass einige dieser provilierungsgeilen Möchtegern-Provinzpolitiker und ihre eifrigen Helfer im Rathaus haben, neben vielen weiteren Freiwilligen und Ehrenamtlichen mitgeholfen, dass Schwimmen und Erholung in diesem Jahr im Schwelmebad möglich war ohne nach der Stadt zu schreien.. Sie haben ihre Hilfe auch für das nächste und kommende Jahre zugesagt..
Wenn Sie einmal in diesem Jahr im Freibad gewesen wären, hätten Sie an vielen Stellen erkennen können, dass man mit bürgerschaftlichem Engagement viel mehr erreichen kann wie mit dem Schrei nach der Stadt. Zum Glück haben das mehr als zehntausend Bürgerinnen und Bürger erfahren können.

12.09.2008
13:21
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von Beluga | #3

Ist das jetzt alles an Kommentaren? Sind die Bürger dieser Stadt wirklich schon so abgestumpft, daß sie sich von ein paar profilierungsgeilen Möchtegern-Provinzpolitikern und ihren eifrigen Helfern im Rathaus derart vorführen lassen?
Für mich gibt es nur eine Antwort, und die ist die rote Karte mit sofortigem Platzverweis. Wenn es sofort nicht klappt, dann eben bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit. Wer so mit seinen Wählern umspringt, hat als Interessenvertreter im Rat nichts zu suchen!

12.09.2008
12:45
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von Humbug | #2

Muss ein tolles Gefühl sein, fast 6000 Wählern gleichzeitig eine rein zuhauen!
Hut ab vor dieser Leistung.

12.09.2008
09:23
Rat : Bürgerbegehren nicht zulässig
von Sharky | #1

Wie schwach müssen die Argumente sein, wenn einem nichts Besseres einfällt, als Formfehler vorzuschieben?
Mein Vorschlag: Beim Bürgerbegehren (Kommunalwahl) im nächsten Jahr formvollendet abstimmen! Vielleicht fangen sie dann an zu begreifen, was wir Bürger wirklich wollen.

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