Prozess um "verratene" PIN-Nummer
07.07.2008 | 17:47 Uhr 2008-07-07T17:47:14+0200Schwelm. (AE) Manche Mitmenschen haben ein merkwürdiges Verhalten zu ihren persönlichsten Daten. Ihrem Lebensgefährten vertraute die 19-jährige Mutter aus Schwelm die PIN-Nummer ihrer EC-Karte nicht an. ...
... "Zu gefährlich." Dafür einem Bekannten, der aufgrund der wenigen Zeit der Hartz-IV-Empfängerin Botengänge zur Bank übernehmen sollte. Der Bekannte, ein 21-jähriger Kreisstädter, landete nun vorm Schwelmer Straf-Gericht, sollte 210 Euro mit ihrer Karte ohne Auftrag und Wissen der 19-Jährigen abgehoben und selbst verbraucht haben.
Er leugnete die Vorwürfe. Er sei vom Lebensgefährten der jungen Frau, wie schon zwei Mal, angesprochen worden, er solle im Auftrag von ihr 210 Euro abheben. Das habe er getan, so der 21-Jährige und dem gleichaltrigen Lebensgefährten des Opfers übergeben.
Vor Gericht wusste die 19-Jährige nicht einmal, wem und wann sie ihre PIN gegeben hatte. Ihre Karte sei verloren gewesen, sie habe eine neue bekommen.
Der Freund und Vater des zweiten Kindes, mit dem sie gerade schwanger ist, leugnete indes jeglichen Kontakt zum Angeklagten in finanzieller Hinsicht.
"Ich mache nie mehr so einen Fehler, einer Bekannten einen Gefallen zu tun", sagte der Angeklagte und erklärte sich mit einer Verfahrenseinstellung bereit. Dafür muss er der 19-Jährigen - Täter oder nicht - die fehlenden 210 Euro zahlen.
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